Abmahnung: “Oktoberfestbier” abgemahnt!
30. Mai 2007 von dirkDie Sache ist nun geklärt und da muss ich leider einen abgeschlossenen Bericht darüber verfassen.
Vor kurzem erhielten wir ein Schreiben der Kanzlei “Klaka Rechtsanwälte” aus München, in dem wurde uns mitgeteilt das diese Kanzlei die Interessen der Brauereien:
- Augustiner-Bräu Wagner KG
- Hacker-Pschorr Bräu GMBH
- Löwenbräu AG
- Paulaner-Brauerei
- Spaten-Franziskaner-Bräu GmbH
- Staatliches Hofbräuhaus in München
vertreten. Das sind die Münchner Traditionsbrauereien die einen Verein gegründet haben namens „Verein Münchner Brauereien e.V.“ und exklusiv das Oktoberfestbier auf dem Münchner Oktoberfest ausschenken.

Nun wurde weiter mitgeteilt das es eine Wortmarke für den Begriff „Oktoberfestbier“ gibt und Inhaber dieser eingetragenen Wortmarke ist eben dieser Verein. Der Verein bemängelt und mahnt ab das ein Produkt in unserem Shop „Bavarian Oktoberfestbier“ heißt und als solches angeboten und verkauft wird.
Nun kommen Seiten voller Paragraphen und Begründungen und am Ende der Hammer (!!!), die Kostennote mit ca. 1.600,- Euro Gebühren für dieses Schreiben.
Natürlich übergaben wir die Sache zur Prüfung unseren Anwalt, mir war völlig klar, dass die Kanzlei „Klaka“ im Recht ist und es mein Versäumnis war. Ich hätte halt schauen müssen ob Oktoberfestbier eine eingetragen Marke ist, ich wusste nur noch das Oktoberfest es nicht ist und das solche Feste überall stattfinden und ging ohne Prüfung davon aus das sich bei dem Ausschank von Spezialbieren zu solchen Oktoberfesten sicher die Bezeichnung „Oktoberfestbier“ nicht verboten sein wird.
Unser Anwalt holte dann einen kleinen Nachlass raus, der aber dann auch wieder durch seine Kostennote fast vollständig ausgeglichen wurde.
Trotzdem finde ich hätte es im Rahmen bleiben können und die Kosten sind einfach viel zu hoch.
Eine Abmahnung, die eigentlich nur ein Schreiben beinhaltet kann nicht derartig hoch sein. Sicher sind Recherchen dabei aber wie ich googeln konnte war das bisher nicht die einzigste Abmahnung und der Arbeitsaufwand hielt sich in Grenzen. Begründet werden solche Kostenhöhen immer mit der Honorarordnung von Anwälten die sich nach dem Streitwert richten, eine völlige unsinnige, ungerechte Bezahlung von Leistung die hoffentlich bald abgeschafft wird. So was ist ja völlig gegen den Wettbewerb und gegen jedes Empfinden von leistungsgerechter Bezahlung. So werden nur unsinnig Anwälte am Leben erhalten die mit Ihren Fähigkeiten schon längst Taxifahrer sein müssten. Nun, hat nichts mit der hier angesprochenen Kanzlei zu tun, die sehr renommiert sein soll (laut Anwalt) aber ich hatte schon raus gefunden das auf Ihrer Seite Ihr Impressum in einem Frame hatten (das darf nicht sein weil für viele nicht erreichbar) und Ihr Webdesigner gar kein Impressum hatte mit den erforderlichen Angaben.
Ich bin jedenfalls keiner der gleich abmahnt und hab es trotz Wut auch hier gelassen, wer es nötig hat soll es tun, ich finde die werden schon alle mal bestraft mit Ihrer Einstellung.

Ich hoffe es wird einen Sockelbetrag geben der nicht überschritten werden darf bei Kostennoten von Anwälten und deren Abmahnungen zukünftig.
Betonen möchte ich das es wirklich Abmahnanwälte gibt die abzocken, das finde ich in diesem Fall nicht! Die Abmahnung ist absolut berechtigt, ich habe hier einen Fehler begangen und muss dafür auch so bestraft werden aber diese Summen gefährden unseren kleinen Shop und dessen Budget empfindlich und das kann nicht Sinn der Sache sein. Wir waren kurz am überlegen ob wir die Lehrstelle die der Shop dieses Jahr geschaffen hat wieder streichen, aus Kostengründen. Das ist doch aber Wahnsinn!
Jedenfalls werde ich auf der nächsten Braumesse nicht mehr mit den Herren anstoßen mit denen ich letztes Jahr noch gefeiert habe und die uns amüsant fanden und die Oktoberfestzelte können mich auch erstmal.
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Am 14. April 2008 um 14:26 Uhr 1
[...] der Abmahnung sind wir echt nicht und wie immer versucht man es vorher auf anderen Wegen. Mails, Telefonate, [...]
Am 12. Oktober 2008 um 00:25 Uhr 2
ich habe auch grad einen “netten” brief von klaka bekommen, weil ich die produktbeschreibung der kleinen privatbrauerei in meine getränkekarte übernommen habe. und da wird das von mir verkaufte märzen als das typische oktoberfestbier bezeichnet wird. ich habe dazu eine frage. blieb es eigentlich bei euch bei den anwaltskosten ? in der unterlassungsanzeige wird ja auch schadenersatz gefordert.
ich würde mich freuen von euch zu hören
viele grüße
martin hubrich
Am 12. Oktober 2008 um 14:36 Uhr 3
Ob es bei den Kosten bleibt liegt an deinem Anwalt, dem Vergehen und ob Du böswillig Schuldhaft gehandelt hast(also am Gegner). Also bei Dir klingt es so, als hättest im Treu und Glauben einfach die Angaben eines Herstellers übernommen.
Versuch mal die Kosten auf den Verursacher abzuwälzen, d.h der Privatbrauerei.
So ne Abmahnung ist immer ne große Drohkulisse aber man hat etwas Spielraum wenn man sich einsichtig zeigt. Allerdings sparst das was Dich der Anwalt kostet, der kann aber Schlimmeres verhindern.
Würde also Anwalt kontaktieren, kann dir einen Spezi empfehlen für solche Marken-Sachen: RA Strewe bei advo24.de.
Dann kontaktiert der die Privatbrauerei und dann den Abmahner. Kannst ja schreiben wie es ausging, würd mich freuen. Viel Glück!!
Am 15. Oktober 2008 um 16:37 Uhr 4
hallo dirk
ich muss noch etwas korrigieren. ich habe in meiner ersten aufregung geschrieben, das in der produktbeschreibung der brauerei von “dem typischen Oktoberfestbier” geschrieben wird. das ist nicht der richtige wortlaut. die brauerei macht auch nur eine allgemeine Produktbeschreibung wie sie in jedem lexikon verwendet wird, und beschreibt Märzen als “allgemein bekannt ist Märzen als das berühmte Oktoberfestbier”. und das ist keine falsche aussage. und die habe ich übernommen.
ich habe heute den anwälten geantwortet, und denke das damit die sache geklärt ist.
Am 15. Oktober 2008 um 18:23 Uhr 5
Dann hast Du ja noch Glück gehabt! Sei froh, so schnell kann es sich manchmal klären!
Am 14. Mai 2009 um 17:25 Uhr 6
[...] Eine unberechtigte Verwendung liegt dann vor, wenn Bier, das nicht von den genannten Brauereien hergestellt wird, als Oktoberfestbier angeboten und beworben wird. In einem weiteren Fall wurde die Bezeichnung als Bavarian Oktoberfestbier abgemahnt. [...]