Richtiges Impressum erstellen? – Impressumspflicht?
18. Juni 2007 von dirkImmer und immer wieder werde ich gefragt von Kunden, Kollegen und Geschäftsfreunden wie ein richtiges Impressum auszusehen hat, ab wann es eine Impressumspflicht gibt und da ich es nicht mehr immer und immer wieder schreiben mag erledige ich das eben kurz im Blog und werde zukünftig nur noch darauf verweisen.
Es wird unterschieden zwischen gewerblichen und privaten Homepages. Ob die Seite privat oder gewerblich ist hat nichts mit einem Gewerbeschein des Betreibers zu tun sondern eine Homepage ist schon dann unter Umständen gewerblich wenn darauf Werbung gezeigt wird die vergütet wird. Auch wenn die Vergütung in dem Sinne nur ein Sponsoring ist. Im Grunde
Ist also fast jede Seite im Internet gewerblich.
Impressum ist als generell erst mal Pflicht:
1.Impressum private Homepage:
- Gebe deinen Namen und vollständige Adresse an
- kein Postfach oder ähnliches, denn die Adresse muss eine Ladungsfähige sein
- eMail (reicht Formular) und Telefon als Kommunikationsmöglichkeit muss ebenfalls vorhanden sein
2. Impressum gewerbliche Homepage:
- Name und Rechtsform des Unternehmens
- vollständige Adresse des Unternehmens, kein Postfach oder ähnliches
- Faxnummer, Telefonnummer und eMail oder eMailformular
- Vertretungsberechtigter oder Geschäftsführer oder Ansprechpartner im Unternehmen mit vollen Namen
- Registergericht und Registernummer wenn Unternehmen im Handelsregister eingetragen
- Umsatzsteuer ID oder Steuernummer (lieber USt ID)
Nicht ins Impressum gehören nach meiner persönlichen Meinung und Erfahrung ein Haftungsausschluss für Links denn man haftet generell für Links und seinen Inhalt auf der Seite und durch einen Haftungsausschluss könnte ein problematischer Link von einem Richter als Vorsatz gewertet werden. Man kann keine Haftung ausschließen für Inhalte und Links auf seiner Homepage!
Man kann eine Datenschutzerklärung und Copyright Hinweise anbringen aber solche Sachen sind bereits gesetzlich geregelt und nur Dinge die nicht geregelt sind kann man als Erweiterung und Ergänzung hinzufügen, das ist in den seltensten Fällen sinnvoll und vor allem noch seltener notwendig. Generell ist alles immer den Urheber und darf nicht verwendet werden auch wenn man darauf linkt oder keine Erklärung auf der Seite angebracht wird.
Das heißt wer Inhalte übernimmt und nicht die ausdrückliche Genehmigung hat darf sich nicht darauf berufen das es nicht ausdrückliche verboten war Inhalte zu übernehmen und das man auch verlinkt hat, denn das reicht glücklicherweise nicht aus. Wäre ja auch noch Schöner!!!
So, nun wisst Ihr Bescheid und braucht mir nicht immer die gleichen Frage stellen, die anderen beantworte ich ja nach wie vor gerne.
Wozu eigentlich eine Impressumpflicht? Es kann immer Inhalte geben an denen sich jemand stören kann, die kriminell sind oder sonstiges. Der Staat will da also die Behörden entlasten und der Verantwortliche muss nicht erst über den Provider ermittelt werden (leicht möglich) sondern es geht direkt unter den Parteien los. Wer ein Impressum fälscht kann sich nicht schützen denn über den Provider kann man den Inhaber leicht ermitteln, so fern in Deutschland agierend.
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Am 28. August 2008 um 18:00 Uhr 1
Hi,
ich recherchiere das Thema gerade, daher bin ich hier gelandet. M.E.n. gehört eine Steuernummer _in keinem Fall_ in das Impressum, wohingegen man die UstID veröffentlichen muss, wenn man denn eine hat.
Was stimmt nun?
Gruß Henrik
Am 28. August 2008 um 18:06 Uhr 2
Es muss eine Steuernummer rein, welche ist Dir überlassen! Allerdings kann man anhand der normalen Steuernummer auch mal Infos über ein Unternehmen bekommen, was mit der UstID nicht geht, daher würde ich die Steuernummer nicht veröffentlichen.
Am 4. September 2008 um 11:28 Uhr 3
Hallo,
also ich habe das nun so verstanden (hoffentlich richtig), daß ein Impressum auf jeden Fall sein muss. So weit, so gut.
Kann man im Impressum die Adressdaten und den Namen (und Emailadresse) dann auch als Grafik veröffentlichen, damit die Spam-Sammelprogramme da nicht dummerweise an die Emails kommen können? Oder widerspricht das irgendeinem Gesetz?
Gruß P.
Am 4. September 2008 um 13:29 Uhr 4
Also das Impressum muss auslesbar sein..aber wir halten uns daran nicht. Man begeht damit als Unternehmen eine Ordnungswidrigkeit. Aöls Privatperson kann ich nichts sagen.
Ich würde Dir empfehlen die Mailadresse als Bild zu machen oder besser ein Kontaktformular. Dann ist es Rechtens und nicht auslesbar. Bei der Mail gilt das eine einfache, elektronische Kontaktaufnahme notwendig sein muss. Das ist mit einem Kontaktformular gegeben.
Am 15. November 2008 um 20:00 Uhr 5
Es muß keine Steuernummer rein, nur die Umsatzsteueridentifikationsnummer muß rein, sofern man eine Hat.
Am 16. November 2008 um 21:46 Uhr 6
Klar! Das ist auch eine Steuernummer. Die macht man in der Regel auch rein, weil dadurch weniger Infos erhältlich sind. Das ändert nichts an der Tatsache das eine Steuernummer verlangt wird auch wenn die Ust-ID als solche akzepiert wird.
Dein Text liest sich so das die UST-ID rein muss. Das ist falsch, denn normale Unternehmen beantragen die nicht, weil Sie international nicht tätig sind. Deine Information ist leider falsch.