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Startup mit Juristen verboten

22. August 2007 von dirk

Es ist ja in Deutschland unmöglich eine (Kapital)Gesellschaft mit einem Anwalt als Nichtjurist, zusammen zu gründen und rechtliche Dienstleistungen zu erbringen.
Aber da Anwälte auch oft juristisch nicht so kreativ sind kann ich mich nur mit meinen Kenntnissen dran setzen und die BRAO nicht umgehen sondern nach Möglichkeiten zu suchen. Beziehungsweise zu Finden, denn natürlich hatte ich sofort 2 Vorschläge. Wisst ja, mir fallen immer schnell Lösungen ein-muss nur das Problem verstanden haben, andere Frage dann was die Fachkräfte immer dazu sagen. Mal sehen wie sie den vielfältigen juristischen Prüfungen standhalten aber wenn es klappt wäre es ein Traum. Da ist nämlich so ne Idee die es noch nicht gibt und die jeder gern hätte und die Anwälte von den Stühlen haut (schon gehauen hat) in jedem Fachgebiet und …. mh.. Psssssst und Geduld.

Wenn ich es nicht mitmachen darf und nur Anwälte die Kohle verdienen dürfen hab ich keinen Spaß dran

Ich mach mit oder Null Bock

Null Bock habe ich an der Sache wenn ich nicht mitmachen darf und nur Beraterdienstleistungen erbringen könnte. Pühhh…

Foto mit freundlicher Genehmigung von:Edith Grünberg

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2 Reaktionen zu “Startup mit Juristen verboten”

  1. Dietmar Harms

    Nun, Freiberufler müssen auf ihre
    Standesrichtlinien achten, die dürfen
    leider nicht mit jedem.

    Was spricht eigentlich dagegen, wenn
    ein Rechtsanwalt Aktien kauft?

    Vor allem, seit es die sogenannte
    kleine AG gibt, eine eventuell mögliche
    Alternative, oder habe ich etwas
    übersehen? (Schande über mich!)

    Ahoi!

  2. il capo

    Das geht nicht, deswegen darf eine AG
    auch keine Apotheke machen.

    Generell darf kein Nichtjurist an
    einer Firma beteiligt sein, egal
    welche Gesllschaftsform, die juristische
    Leistungen anbietet.

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