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keinen Fehler leisten

15. Oktober 2007 von dirk

Im wahrsten Sinne des Wortes sollte man sich bei der Überweisung der Bareinlage einer Kapitalgesellschaft keinen Fehler erlauben, so hieß es bei uns: “BAREINLAGE GEMAESS $4
ABSATZ5 DER SATZUNG DER INLIFE AG” und würde man einfach schreiben: “Bareinlage” oder ähnliches wäre es möglich das die eingezahlte Summe von irgendeinem Rechtsverdrehertreter nicht als Solche anerkannt wird und wiederholt bezahlt werden muss, bei einem eventuellem Konkurs. Der kann ja bekanntlich auch gut gehende Firmen treffen, wenn dort ein grober Fehler passiert.

Die Bareinlage ist nun eingezahlt und am Mittwoch gehe ich mit der Bankbestätigung zum Notar, der mir dann wiederum die Eintragung ins Handelsregister veranlasst.

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4 Reaktionen zu “keinen Fehler leisten”

  1. micha

    4 dollar für ne AG? ich glaub ich gründe auch eine… ;)

  2. il capo

    lol das Zeichen hat es umgewandelt,
    §=$ Hab gleich nervös auf Überweisung
    geschaut, da steht es Richtig.
    Wie geht das? Na immerhin wird hier
    aufgepasst.:roll:

  3. Alex

    Na ich wünsche jedenfalls viel Erfolg
    mit der neuen Rechtsform! Berichte mal
    über die Vorteile und was es mit sich bringt. Wenns zu intim ist natürlich nicht ;-)

  4. il capo

    Es wird als zusätzliche Firma verwendet und was es bisher gab, wird es auch in
    dieser Form weiterhin so geben. Die
    INLIFE AG hat etwas andere Geschäfts-
    felder, natürlich auch nur im Netz.
    Vor und Nachteile kannst Du hier z.B.
    in einer kleinen Erklärung finden:
    aktiengesellschaften.de/aktiengesellschaft.php

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