Schlag gegen STASI Schäuble
20. März 2008 von dirk
Das Bundesverfassungsgericht hat es heute per einstweiliger Anordnung untersagt, auf die gesammelten Daten zuzugreifen. Eine Ausnahme gilt nur bei schweren Straftaten.
Der Kampf gegen die Pläne des Innenministers ist damit nicht erfolgreich beendet, sondern hat nur einen kleinen Achtungserfolg erzielt. Der Erfolg stellt sich erst ein wenn das Gesetz kassiert wurde und die beiden Volksparteien bei der nächsten Wahl gemeinsam unter 50% bleiben.
Klickt das “Eselsohr” im Blog und unterstützt weiterhin die Freiheit gegen den Aufbau eines Überwachungsstaates. Danke der deutschen Justiz!
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Am 20. März 2008 um 00:16 Uhr 1
Ehrlich gesagt habe ich mich noch nicht klar damit befasst was da ganz genau abgeht. Aber soweit ich mitbekommen habe, ist doch nicht wirklich viel mehr verändert worden als das was eh schon vorher war, nämlich die Datenspeicherung die vorher bei 3 Monaten lag auf 6 Monate zu erhöhen. Inhalte der jeweiligen Verbindungen werden nach wie vor nicht gespeichert. Und Zugriff hatte die Strafverfolgung und Justiz auch vorher. … Klärt mich auf.
Am 20. März 2008 um 00:35 Uhr 2
Ne, is anders und klick ins Eselsohr oder schau bei Wikipedia.
Nie zuvor wurde gespeichert wem Du ne SMS sendest, am Handy anrufst usw.. Bisher wurden Online Verbindungsdaten gespeichrt, Jetzt Alles.
Am 20. März 2008 um 10:40 Uhr 3
Wie schafft man es diese gewaltigen Datenmengen zu speichern und die nächste Frage, die sich mir gleich stellt, ist, wer soll die Daten verarbeiten?
Abgesehen vom Irrsinn für die Vergeudung dutzender Millionen an Steuergeldern ist es richtig, dass es eine Sperrung vom Bundesverfassungsgericht geben wird! Auch wenn es jetzt abgedroschen klingt, aber die Freiheit des Bürgers ist im Grundgesetz geregelt. Da wird Schäuble nie und nimmer etwas ändern können!
So mal einfach gefragt: Hat man damals die MwSt erhöht um die Vorratsdatenspeicherung zu finanzieren?
Am 20. März 2008 um 12:31 Uhr 4
Die Vorratsdatenspeicherung finanzieren die Unternehmen selber, nicht der Staat. Sie sind gesetzlich verpflichtet die Daten eine bestimmte Zeit auf Vorrat zu halten und auf richterliche Anweisung den Ermittlungsbehörden zu übergeben.
Am 15. Februar 2009 um 20:03 Uhr 5
zitat:von ronny s
*** Auch wenn es jetzt abgedroschen klingt, aber die Freiheit des Bürgers ist im Grundgesetz geregelt. Da wird Schäuble nie und nimmer etwas ändern können! ***
/zitat Ende
Du ronny s es gab da mal vor ca 65 jahren so einen Österreicher da hat auch gedacht er könne das nicht. ….. den rest kennt ihr hoffentlich.