Rentenerhöhung um 1,1%
10. April 2008 von dirkDie Rente wird erhöht und die sehr hohen monatlichen Rentenbeiträge, die ich für meine Mitarbeiter überweise kommt denen selber nicht mehr zugute!
Rentenauszahlung nicht erhöhen sondern gestaffelt kürzen um 20%!
Untergrenze sollte die jetzige Mindestrente bleiben (die der Teuerungsrate angepasst werden kann jährlich) und der Rest kommt der Rentensicherung der heutigen Einzahlern zugute. Ich kann nur jedem raten, der die Möglichkeit hat, steigt aus, aus dem Rentenwahnsinn. Die alten 68er Linken sichern sich Ihre Tantiemen fürs Alter. Spätestens mit 18 sollte man und wenn es anfangs nur 20Euro im Monat sind sich zusätzlich privat versichern.
Angestellte an erster Stelle Riester (staatliche Zuschüsse) und dann Fonds, Selbstständige Rürup (bis zu 60% von Steuer absetzbar) und dann ebenfalls Fonds.
Seit 1. Januar 2007 beträgt der Beitragssatz, der staatlichen Rentenversicherung, 19,9%. Der Arbeitgeber überweist diese Pflichtversicherung für seine Arbeitnehmer an die Kasse monatlich.
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Am 15. April 2008 um 10:44 Uhr 1
Ich denke so einfach ist es nicht Dirk. Schließlich haben die jetzigen Rentenbezügler ebenfalls Einkommensgerecht Ihre Beiträge bezahlt. So müssen Sie diese auch entsprechend Ihrer Rentenpunkte wieder erhalten. Was das Thema private Altersvorsorge betrifft hast Du natürlich recht, aber die Durchführungswege sollten doch individuell auf die jeweilige Situation (BAV???) der Leute zugeschnitten sein.
Aber ein Ansatz ist da…
Am 15. April 2008 um 12:34 Uhr 2
Natürlich ist es nicht so einfach und es gibt sicher eine Vielzahl von Fachleuten die dieses Problem lösen wollen aber es nennt sich Generationsvertrag und unsere Generation wird nicht abgesichert und zahlt dazu eine Rentenerhöhung. Das kann nicht angehen.
Am 15. April 2008 um 13:29 Uhr 3
Tja der Generationsvertrag läuft aus dem Ruder. Klar, weil die Zahl der Beitragszahler zunehmend geringer wird und im Gegenzug die der Empfänger größer. Folglich geht das System nicht mehr auf.
Am 15. April 2008 um 16:48 Uhr 4
Was aber nicht der Grund sein kann, mehr als die Mindestrente zu erhöhen.