kostenpflichtige Abmahnung
14. April 2008 von dirkFreunde der Abmahnung sind wir echt nicht und wie immer versucht man es vorher auf anderen Wegen. Mails, Telefonate, wütende ICQ Nachrichten, dann übergibt man es dem Anwalt zum handeln.
Er hatte wohl sogar noch versucht die Sache anders zu regeln aber fühlte sich dann wohl veralbert. Na manche versprechen viel und halten wenig nichts, verspielen alles im Leben. Jedenfalls halte ich die Kopie einer kostenpflichtigen Abmahnung und den Entwurf zweier Strafanzeigen wegen “Untreue” und “Beihilfe Zur Untreue” gegen 2 Personen in den Händen. Da ich mir mit dem Thema nicht beschäftigen den Spaß am Arbeiten verderben möchte, habe ich dem Anwalt jegliche Vollmachten erteilt ohne Rücksprache.
Die Abmahnung müsste schon Heute oder Morgen im Briefkasten liegen und die Strafanzeigen gehen wohl nach Verstreichung, zusätzlich zum rechtlichen Weg der Abmahnungen, der gesetzten Fristen raus.
Die Kosten einer Abmahnung ergeben sich aus dem Streitwert und der Streitwert aus einer unabhängigen Schätzung, sollte keine Vorliegen entscheidet oft der Richter. Der höchste zugelassene Streitwert einer Abmahnung betrug in Deutschland 500.000,-Euro. In unserem Fall ergibt sich der Streitwert von 100.000,-EUR aus einem Gutachten und einem Angebot. Die Gebühren errechnen sich dann mit einem bestimmten Schlüssel daraus und sind vom Gegner dem Anwalt zu vergüten.
Eine Abmahnung ist im Grunde dafür gedacht, nicht den langwierigen Weg einer Klage zu gehen, welche Jahre dauern kann. Sollte eine Abmahnung nicht anerkannt werden kommt es sehr schnell zu einer Verhandlung vor Gericht, in der ein Richter nach Sachlage und möglichen Zeugenaussagen urteilt. Die Kosten eines Unterlegenen können schnell auf eine fünfstellige Summe wachsen, die nicht verjähren und selbst durch Privatinsolvenz nicht löschbar sind.
Die Kosten einer Klage, die aus einer nicht anerkannten Abmahnung resultieren sind also um einiges höher, hier gibt es einen Kostenrisikorechner.
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Am 17. April 2008 um 23:20 Uhr 1
Der geschätzte Lawblogger berichtet das Apple 2 Millionen Streitwert annimmt und damit die Kosten der Abmahnung, die zur Zeit wegen dem Verkauf von grau importierten iPhones kursieren, allein fünfstellig sind. Rekord in Deutschland wenn das durchgeht.
In der Sache der hier im Beitrag erwähnten Abmahnung gibt es Neuigkeiten. Werde diese erstmal einscannen lassen und die Schreiben hier veröffentlichen. Glaubt mir, soviel Dreistigkeit hat man noch nicht erlebt. Es gehen nun natürlich sofort die Strafanzeigen raus!
Wenn ich es schaffe werdet Ihr es Sonntag vormittag hier alles lesen können. Unsere Abmahnung, die Reaktion der Diebe und unsere Antwort darauf!
Am 22. April 2008 um 16:58 Uhr 2
[...] wieder an die Firma zu übertragen und war dann nicht mehr erreichbar. Es wurde leider eine kostenpflichtige Abmahnung notwendig die auf den Bildern zu sehen [...]
Am 18. Oktober 2008 um 21:30 Uhr 3
Ein neuer Nachbar parkt unbefugt seine 3 Auto auf dem Innenhof meines Grundstücks. Trotz Schreiben, die Fahrzeuge zu entfernen und Androhung einer kostenpflichtigen Abmahnung reagiert der Nachbar nicht.
Kann ich in diesem Fall eine kostenpflichtige Abmahnung an ihn schicken, und brauche ich dafür einen Anwalt?
Am 19. Oktober 2008 um 21:27 Uhr 4
Nur ein Anwalt kann kostenpflichtig abmahnen, Du selber nicht. Abmahnen darfst Du aber selber auch, natürlich ohne Gebühren und Auslagenersatz.