unendliche Geschichte Teil 13
17. Mai 2008 von dirkWie Ihr wisst haben wir einen Antrag für eine einstweilige Verfügung gemacht, diese “mündliche Verhandlung” hat stattgefunden. Nun könnt Ihr an dieser Stelle lesen was die Gegenseite einige Stunden vor dem Termin dem Gericht vorlegte und uns erst am Gerichtstermin vorlag. Das Schreiben ist voller Unsinn und Lügen, diesmal aber halt widerlegbare Fakten, die wir nun alle bearbeiten können. Beispielsweise der Unsinn mit der IP, wir haben den Nachweis das alles auf einer IP lag vom Provider und hier wird das Gegenteil behauptet. Im Grunde ist alles lächerlich gelogen und entweder nicht von der Gegenseite beweisbar oder von uns leicht widerlegbar.
Viel Spass beim Lesen, im nächsten Teil kommt dann der Hammer. Endlich eine eidestattliche Versicherung von Sandro Wilhelmy, die im Strafprozess sehr interessant wird.
Hiermit erhebe ich Titelschutz auf den Begriff “Domaindiebjäger“!
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Am 17. Mai 2008 um 11:37 Uhr 1
Danke für die, wieder mal köstliche Unterhaltung. Ist dem gegnerischen Anwalt nicht zu blöd so offensichtlich zu Lügen? Hatte Er nicht in vorherigen Schreiben behauptet, die Domain ging gegen Hostingleistungen über den Tisch? Nachdem Du Dich im Blog darüber Lustig gemacht hast, “optimierten” Sie wohl Ihre Argumente.
Nun wird behauptet das es eine Kaufsumme gab, die in einer Rate nicht zu bezahlen war? Darf man sich so widersprechen ohne Unglaubwürdig zu werden? Wer bitte ist dieser Anwalt, der anscheinend keinen Überblick hat, was er schreibt???
Konnte man sich bisher Unsicher sein, ist die Sache damit für mich geklärt. Bisher war es für mich Unterhaltung, nun bin ich mir Sicher wer der Lügner ist. Unglaublich dreist das Ganze!!!!
Am 18. Mai 2008 um 15:52 Uhr 2
Gut Beobachtet! Deren Punkte gibt es definitiv, nicht nur der Eine.
Am 20. Mai 2008 um 00:02 Uhr 3
[...] eidesstattliche Versicherung ist Teil des, in Teil 13 veröffentlichen Schreiben an das Gericht. Da dies zu kurzfristig uns vorlag, gestattete uns das Gericht bei der [...]
Am 20. Mai 2008 um 20:30 Uhr 4
Domains von 200-400 waren kein Problem und konnten immer bezahlt werden? Soso… und dann wird eine Domain einfach so überlassen, weil man einen Betrag (an den man sich nicht mehr erinnern kann) nicht auf einmal zahlen kann, dessen Gegenwert sich über 3 Jahre auf ca. 50 Euro insgesamt beläuft?
Oh man… da kann man sich echt nur noch an den Kopf klatschen.
Am 20. Mai 2008 um 21:59 Uhr 5
“… Der Antragsteller sollte dagegen alle Kosten tragen, die sich aus der Inhaberschaft ergeben”
@ Jochen
Ich verstehe es von Anfang an so, dass es einen Preis für die Domain gab und dieser über Gebühren, Hosting & Weiterverwendung usw. abgegolten wurden.
@ Micha
Wo wird über einen Wert von ca. 50 Euro geschrieben?
Am 20. Mai 2008 um 22:35 Uhr 6
@Karla
Was das Hosting so kostet kann man einsehen im Netz z.B. bei webhostlist.de. Vor Gericht in der Verhandlung wurden die Kosten auf 12,- Euro pro Jahr festgelegt und aktzeptiert. Es ist eine .com Domain mit 1MB Speicherplatz ohne nennswerte Traffickosten.
Die Gesamtkosten die zu tragen waren wurden insgesamt wohl bei 54,-Euro liegen. Das dies kein Argument war liest Du in vergangenen Schreiben. Daher wurde nun auch plötzlich behauptet es hätte irgendwo noch ein Extra Betrag gegeben. Damit machte man sich aber unglaubwürdig weil es widersprüchlich zu vergangene Aussagen war.
Am 20. Mai 2008 um 22:43 Uhr 7
@ Dirk
Irgendwie muss ich das was überlesen haben!? Wo steht etwas von einem anderen Betrag oder wurde das bei der Verhandlung gesagt?
Am 21. Mai 2008 um 13:41 Uhr 8
Das steht in den Teilen, entweder im Text oder in den Schreiben. Die Leistung wurde in den Texten des Gegners beschrieben, was so etwas kostet kannst Du im Netz überall einsehen und es wurde vor Gericht ein Betrag genannt (14,-Euro oder so, im Jahr), was ich aber auch hier bereits geschrieben habe.
Übrigens werden deine Kommentare als Spam gewertet wegen deiner no Spam Mail die nicht existiert. Du musst keine Angst vor Spam haben weil hier Niemand deine Mailadresse auslesen kann. Ich werde Dich ebenfalls nicht spamen oder anschreiben.
Am 21. Mai 2008 um 13:53 Uhr 9
Ich möchte hinzufügen das ein Jurist Ihn als Dieb natürlich nicht wegkommen lassen würde, er hat sich der schweren und fortgesetzten Untreue schuldig gemacht und das wird natülich vom Gesetzgeber weit, weit härter bestraft!
Ihn als Untreu zu bezeichen lass ich aber lool
Am 24. Mai 2008 um 00:11 Uhr 10
[...] abschließende Äußerung zu den in Teil 13 und 14 vorgelegten Schriftsätzen. Der Richter hat nun die Kommentare beider Seiten und kann [...]