raumduft

unendliche Geschichte Teil 14

20. Mai 2008 von dirk

Die eidesstattliche Versicherung von Domaindieb Bluemurxx Sandro Wilhelmy.
Schon im 2. Satz die erste Lüge. Vor allem so ein Blödsinn zu schreiben, wo er doch genau weiss das es leicht widerlegbar ist.

Natürlich lassen wir den Quark so nicht stehen, so etwas in einer eidesstattlichen Versicherung. Ich fasse es nicht aber bin hocherfreut das es endlich eine eidesstattliche Versicherung gibt. Diese wird Grundlage sein beim Strafprozess, ihn dahin zu schicken wohin er wegen schwerer Untreue und Meineides gehört! In den Knast!!!
Vor allem frage ich mich immer, wie der Anwalt zulassen kann, dass man mit so vielen, völlig unnötigen und unwichtigen Lügen die Glaubwürdigkeit verliert. Es scheint tatsächlich so, dass der Anwalt auch angelogen wird und dementsprechend Ihm nicht dabei helfen kann mit Lügen zu Klauen. Na sowas nennt sich Verstrickung.

Die eidesstattliche Versicherung ist Teil des, in Teil 13 veröffentlichen Schreiben an das Gericht. Da dies zu kurzfristig uns vorlag, gestattete uns das Gericht bei der mündlichen Verhandlung, dazu noch vor Urteilsverkündung Stellung zu nehmen. Es gab also beim Verhandlungstermin kein Urteil.

Unsere Stellungnahme im nächsten Teil, noch diese Woche!

Ähnliche Beiträge:

  1. unendliche Geschichte Teil 13
  2. unendliche Geschichte Teil 6
  3. unendliche Geschichte Teil 7
  4. unendliche Geschichte Teil 5
  5. unendliche Geschichte Teil 12

11 Reaktionen zu “unendliche Geschichte Teil 14”

  1. Karla

    @ Dirk

    Wenn ich das lese klingt es für mich aber nicht wie du z.B. behauptest, dass es ein Arbeitsverhältnis gab, eher das es ein Freier Mitarbeiter war, oder irre ich mich da? Und darfst du überhaupt solche Schreiben einfach veröfentlichen oder hast du eine Zustimmung?

  2. dirk

    Meine Antwort liest Du diese Woche im Antwortschreiben des Anwaltes. Es war ein Arbeitverhältnis und zwar ein Freies. Darüber gab es vor Gericht auch keine Meinungsverschiedenheit. Wir haben sogar einen Vertrag vom gesamten Jahr 2006 vorliegen der von beiden Seiten unterschreiben ist(brauchen wir aber nicht da es keine wirkliche Uneinigkeit in diesem Punkt gibt und der auch bisher unerheblich ist).

    Natürlich lesen sich immer beide Seiten logisch und nachvollziehbar. Dafür gibt es ja im Hauptverfahren eine Beweisaufnahme und Zeugen, um die einzelnen, strittigen Punkte heraus zu arbeiten deren Wahrheit dann geklärt werden.

    Warum meinst Du darf ich keine Schreiben veröffentlichen? In Deutschland gibt es öffentliche und nichtöffentliche Verhandlungen. Nicht öffentlich sind Verhandlungen wenn es gilt den Staat, Zeugen oder Opfer zu schützen. Das trifft in diesem Fall ja nicht zu. Ich sehe auch keinen Grund was Du meinen könntest aber sicherlich wirst mir das noch beantworten :ponder_tb:
    Ich veröffentliche generell was mir zugestellt wird, denn das befindet sich in meinem Besitz. Hab es immerhin ja auch nicht angefordert unter der Vreinbarung eines Stillschweigens. Sowas siehst Du auch immer in der Presse zu Verfahren die, die Öffentlichkeit interessiert.

  3. Karla

    @ Dirk

    Danke für deine schnelle Antwort. Ich meinte die Eidesstaatliche Versicherung ist doch als Schreiben für das Gericht gedacht und nicht für deine Person. Das du die Unterlagen zugestellt bekommst ist in einem Gerichtsfall doch normal. Ich kann doch auch nicht alle Schreiben die ich so zu Hause habe oder bekomme einfach online stellen.

  4. dirk

    Warum kannst Du alle Schreiben die Du nach Hause bekommst nicht veröffentlichen? Natürlich kannst Du das! Wenn Jemand sich nicht damit einverstanden erklärt musst Du nichts annehmen.

    Wenn Dir Jemand etwas erzählt, ist es in dem Moment öffentlich und Niemand kann Dich zwingen Stillschweigen darüber zu bewahren ausser es ist vorher so vereinbart und Du damit einverstanden. Das gilt auch vor Gericht.

    Das wäre auch noch schöner, Jemand lügt das Blaue vom Himmel und muss keine Angst haben erwischt zu werden weil Niemand etwas davon erfährt.

    Die eidesstattliche Versicherung ist nicht allein für das Gericht gedacht sondern für alle Verfahrensbeteiligten, also auch für den Gegner. Ich muss ja alles tun um Beweise zu sammeln um die Lügen zu entlarven, durch die Veröffentlichung kann ich hier auch Zeugenaussagen sammeln die das Gegenteil beweisen. Viele ehem. Praktikanten, Kollegen oder Kunden lesen hier mit und haben sich zu einzelnen Punkten gemeldet und stehen als Zeuge zur Verfügung. Das ist also für das Verfahren für uns Wichtig und hilfreich.

    Anders hätten wir auch nicht über 25 mögliche Zeugen im Verfahren bekommen die einzelnen Punkten widersprechen. Ich wusste ja gar nicht “wer was wie” mitbekommen hat oder weiss oder hab zum Teil gar nicht alle Kontaktdaten. Es ist für uns ein kleines “XY UNGELÖST”.

    Diese Woche wirst Du ja unseren Schriftsatz lesen, und sehen wo es Streit gibt und wo nicht. Im Grunde genommen sieht das Gericht strittige Punkte eh anders als wir Laien. Für uns Laien geht es um die Glaubwürdigkeit einer solchen Übertragung zu diesen Preis, das Gericht diskutiert eher darum wer hier was beweisen muss. Muss der Gegner seine Inhaberschaft beweisen oder muss ich meine Rechte nachweisen. Das alleinig ist aktuell Frage des Gerichtes und das erschließt sich einem Laien eher wenig.
    Da für Domains dies nicht so eindeutig geklärt ist diskutieren wir also nur darum, wie Domains rechtlich zu betrachten sind. Alles andere würde sich dann daraus erschließen.

    Falls ein Gericht anderer Meinung ist, wird es mir das mitteilen und mich wzingenTeile hier nicht mehr zu veröffentlichen. Die Gegner stört es jedenfalls sehr, vor allem meine freundlichen Kommentare dazu. Diese haben auch angekündigt dagegen vorzugehen, davon gehen wir auch aus. Trotzdem werden wir versuchen nichts unter dem Tisch kehren zu lassen und Öffentlich die eigenen Aussagen für sich sprechen zu lassen, diese sind ja öffentlich, wie es das Verfahren auch ist.

  5. Klaus

    Naja ganz so ist doch nicht:

    > Trotzdem werden wir versuchen nichts unter dem Tisch kehren zu
    > lassen und Öffentlich die eigenen Aussagen für sich sprechen zu
    > lassen, diese sind ja öffentlich, wie es das Verfahren auch ist.

    Wenn Du jemanden als Dieb bezeichnest, muss es auch stimmen. Fakt ist aber, dass Dein früherer Partner/Miatrebeter/wie auch immer, diesbezüglich nicht rechtskräftig verurteilt ist. Ich hätte Dich an seiner Stelle mit Klagen diesbezüglich überhäuft.

    In jedem Fall freue ich mich auf die Fortsetzungen, denn ich weiß noch nicht, wem ich Glauben schenken darf.

    Wie sagt schon Konfuzius:
    Wer einen Fehler gemacht hat und ihn nicht korrigiert, begeht einen zweiten.

  6. dirk

    Richtig Klaus! Es stimmt ja auch das er ein Dieb ist!!! Vielleicht ist das für Dich nicht klar und deshalb kannst Du ihn ja nicht als solchen bezeichnen.
    Es ist auch angekündigt das er mich verklagt aber ich sehe dem Gelassen entgegen. Im Gegenteil, ich möchte es ja damit dieser Punkt geklärt wird. Leider kam bisher noch keine Unterlassungsaufforderung an, die dann von der Gegenseite weiter verfoplgt werden könnte. Denen ist natürlich Ihre Aussichstlosigkeit langsam klar.

    Trotzdem erkläre mir mit was Du einen überhäufen würdest? Man kann wegen einer Sache nur eine Klage einreichen. Sonst würde ich Ihn auch überhäufen wegen dem Diebstahl.

    Wir machen es auf verschiedenen Fronten, mit verschiedenen Themen. Aber mehr als eine strafrechtliche Unterlassung geht in dem Fall nicht, die man jederzeit zufaxen könnte. Dann würden wir es ignorieren und die Gegenseite müsste es vor Gericht durchziehen. Z.B. mit einer einstweiligen Verfügung die innerhalb von wenigen Tagen entscheiden würde.

    Wenn Dir vor deiner Nase dein Fahrrad geklaut wird, dann wirst Du den Dieb auch nicht als mutmaßlich bezeichnen. Mutmaßlich bezeichnen Ihn dann unbeteiligte Dritte. Dieser bin ich nicht! Ich kann dies also tun bis ein Gericht es mir verbietet, denn das er ein Dieb ist möchte ich jederzeit gerne vor Gericht beweisen dürfen. Ich warte, warte, warte auf Termin.

  7. Holger

    So, mal wieder ein Kommentar von mir…

    Habe die veröffentlichten Seiten immer schön gelesen, um mir ein Bild zu machen, aber ich werde denoch aus dieser Sache nicht so wirklich schlau. Das ganze ist sehr nebulös, und ich muss Klaus absolut Recht geben, und wiederhole mich in diesem Punkt auch, und verstehe das bitte nicht falsch, aber du solltest Sandro nicht als Dieb bezeichnen, und ihn der schweren Untreue und des Meineides bezichtigen. Gerade weil eure Angelegenheit so undurchsichtig ist, kann das auch ganz schnell nach hinten los gehen…

    Wie soll den ein Richter entscheiden, der in diesem Blog hier liest? Für mich als Außenstehender kommt es so rüber, als hast du ein Problem mit Sandro, was ja offensichtlich ist. Allerdings sind alle anderen, die hier lesen, durch Deine Meinungsmache beeinflusst, oder etwa nicht? Und ein Richter sieht soetwas gar nicht gern, glaube mir.

    Ob Du jetzt und vor allem welche Schreiben Du veröffentlichst, ist prinzipiell völlig egal, nur Deine Kommentare und Meinungen sind logischer weise subjektiv, und im Falle eines Prozesses negativ!

    Also ich will damit sagen, mach ruhig weiter, aber wundere dich nicht, dass du auf Grund diverser Einträge hier Probleme bekommst, und zwar von Seiten Sandros, und da muss ich noch mal Klaus bestätigen, Dich, egal wie der Sachverhalt liegt, Dich tätglich mit Unterlassungsverfügungen bombardieren sollte (ich zumindest würde es an seiner Stelle tun) und auf der anderen Seite vom Gericht, wenn es an irgendwelche Urteile geht.

    Das wichtigste bei einem Prozess ist doch, den Sachverhalt relativ objektiv darzustellen, denn du willst ja gewinnen, oder?

    Verstehe das bitte nicht als persönlichen Angriff, eher als den Rat eines Außenstehenden.

    Holger

  8. dirk

    Na Holger, ein Richter der hier lesen würde, wäre befangen und müsste das Verfahren verlassen. Nicht aus meiner Sicht, sondern der einer Gegenseite.

    Ich weiss nicht welche Ahnung Du von Richtern hast aber den Richter ist das egal welche Meinungsmache betrieben wird, er entscheidet nach Sachlage und würde jeden Hinweis abtun. Dafür bin ich Gerichtserfahren genug…

    Meinungsmache geschiet in der Presse und Politik, in dem Blog stehen Gedanken und Erlebnisse. Das ist für mich keineswegs Negativ sondern Positiv. Der Gegner der seine Meinung hat liest hier, ebenso wie Bekannte und Kollegen. Für Fremde kann es nur unterhaltsam sein, denn deren Meinung interessiert weder den Gegner, das Gericht noch hilft die mir.

    Natürlich sind meine Kommentare subjektiv aber keinswegs im Fall Positiv oder Negativ entscheident. Das könnte höchtens in einem anderen Fall eine Rolle spielen, z.b. in der Frage ob ich Ihn als Dieb bezeichnen darf oder nicht.
    Zum anderen hatte ich ja bereits geschrieben das ich auf die Probleme Sandros warte und auch in früheren Kommentaren, wie auch persönlich vor Gericht und dem Richter das ich darauf einfach nur warte.

    Nein, es geht mir nicht darum etwas objektiv zu kommentieren, Für die Objektivität liest Du dir einfach nur die Schreiben durch, meine Beiträge spielen in einem Tagebuch natürlich meine Gedanken wieder und sinf keinesfalls Objektivität. Ich bin doch nicht die Tageszeitung. ;-)

    Trotzdem Danke für deine Meinung Holger, auch wenn ich Ihn aus emotionalen Gründen natürlich nicht befolge. Aber ich verteile lieber noch 20.000 Flyer in dem Gegners Nachbarschaft und klebe 1.000 Plakate (mach ich natürlich nicht) als hier in irgendeiner Form brav zu sein und dem Gegner im Glauben zu lassen er kann irgendwann Ruhe haben mit meiner Domain

    Übrigens wurde in der mündlichen Verhandlung der Blog auch erwähnt, interessiert nur keinen weil er mit dem Fakt an sich, nichts zu tun hat. Er hat dann nur was zu tun wenn der Gegner meint das Ihm übel nachgeredet wird, da muss er sich aber gerichtlich dagegen wehren. Ist aber wieder ein anderes Verfahren dann, wird aber sicher bald kommen. Ich rechne zumindestens damit.

  9. Holger

    Moin Dirk,

    mein Schwager ist Jurist, deswegen sehe ich die Sache ein wenig anders. Weil ihr habt das Problem, das keiner so richtig erklären kann, was damals passiert ist, oder?

    Aussage vs. Aussage.

    1. In so einem Fall, kommt es nicht zu einem Vergleich, muss ein Richter entscheiden, richtig. Wenn er sich aber doch mal die Mühe macht, und nachschaut, wer wieviel Wind gesät hat, dann wird er schon stutzig.

    2. Wenn Du schreibst, du hast über 25 Zeugen, spiele ich jetzt mal Richter, und sage, 22 von denen sind extern, haben also Ihre Meinung über diesen Blog gebildet. Und die restlichen 3 waren damals nicht mit dabei. Wo sind jetzt Deine Zeugen?

    Aussage vs. Aussage

    So, also habe wir ab sofort einen Prozeß mit ganz wenig oder gar keine Zeugen. wie soll sich ein Richter in so einem Fall verhalten?

    Und da spiel die menschliche Komponente eine Rolle. Weil wenn ich der richter bin, dann schaue ich mir das an, werde durch Deine Teste befangen und entscheide für Sandro.

    Und weißt du, warum?

    Weil ich hier viele Sachen lese, Meinungen, Anwaltsschreiben etc. Aber Dirk, wo sind denn konkrete Beweise? Keine Indizien, richtige handfeste Beweise?

    Ich wieder Richter: Im Namen des Volkes… Klage wird abgewiesen.

    Prinzipiell ist mir das alles ja egal, ich kann beide Seiten verstehen, ich will mir aber kein Urteil bilden, genausowenig wie ich Sandro als Dieb bezeichne, weil zu Dir sage ich ja auch nicht Lügner, oder?

    Ich bin auch ein sehr gerechtigkeitsliebender Mensch, und mich bringen Lügen und falsches Spiel auch sehr schnell auf die Palme, deswegen kann ich teilweise Deine Sprüche hier verstehen, aber ich habe mir auch schon oftmals deswegen den Mund verbrannt, und darum gilt ja nun schon ein paar Jahrhunderte:

    Reden ist Silber, Schweigen ist Gold.

    In diesem Sinne, einen guten Start in den Tag.

    Holger

  10. dirk

    Na Holger, das kann ich in der Ausführlichkeit Dir nicht beantworten denn da würde ich vorgreifen. Allerdings bist Du rechtlich völlig auf dem Holzweg.

    Ein Zeuge muss etwas bezeugen können, es geht nicht um Meinungen. Also wenn Jemand sagt, ich war kein Mitarbeiter der Firma und es kann ein Kunde bezeugen das sich der Herr Ihm als Mitarbeiter vorgestellt hat ist er ein Zeuge. Hat er es von mir gehört das er mein Mitarbeiter ist oder war, kann er es nicht bezeugen, er kann nur bezeugen das ich es gesagt habe. Ist klar denke ich?

    Man ist kein Zeuge wenn man sagt,”Ich weiß das er in der Firma als Mitarbeiter tätig war”. verstehst Du den Unterschied? Es geht hier also um beweißbare Tatsachen und nicht um eine Meinung, egal wo man sich die gebildet hat.

    Dem Richter ist doch scheißegal ob Jemand glaubt das es meine Domain ist oder nicht, es geht um Fakten und nur Zeugen die Fakten haben sind Zeugen. Ansonsten füllen die nur einen Vorsaal und werden eh nicht gehört.

    Beweise und Indizien, lieber Holger kommen immer in einer Hauptverhandlung und Du musst Dich schon gedulten, es heisst nicht umsonst “unendliche Geschichte”. Beweise und Indizien wirst Du in meinen Texten nicht finden. Da steht nur meine Meinung.
    Beweise und Zeugen kannst Du in den Schriftstücken der Anwälte nachvollziehen und in einer mündlichen Verhandliung spielt das aktuell keine Rolle. In der waren wir jetzt(ist offiziell abgeschlossen und über dne Ausgang wird man hier lesen).

    Frag mal deinen Schwager, wenn der Jurist ist erklärt Er Dir sicher den Unterschied. Du schreibst halt wie ich es früher auch gedacht hätte aber so funktioniert es in einem Gerichtssaal gar nicht.

    Zum Thema Lügbner oder Dieb, Der Unterschied ist das ich beweisen kann das er ein Dieb ist und dies auch vor Gericht tun will. Wenn Du jemand als Lügner bezeichnest musst es ebenfalls beweisen. Es steht dem Domaindieb jederzeit offen ein verfahren darüber zu eröffnen in dem er widerlegt das er ein Dieb ist und damit mir den Mund verbietet. Ich warte darauf und provoziere es hiermit.

    Ich verbrenn mit gerne weiterhin den Mund, bis Ihn mir Jemand verbietet.

    Also wenn es Dir um Fakten und Beweise geht dann lese nur die Schreiben und überlese meine Zeilen dazu. Allerdings wirst Du da sehen das es sehr langsam vorwärts geht weil natürlich erstmal auf den Punkt sind , wo wir erfahren haben was der Gegner alles bestreitet und das muss nun hieb und stichfest widerlegt werden. Allein die Behauptung das damals alles auf verschiedenen IP´s lag, hat zu wiederlegen ne Woche gedauert. Wir haben über 30 derartige Lügen und müssen die für die Hauptverhandlung alle wiederlegen.
    Zeugenaussagen müssen aufgenommen werden und geprüft was Sie denn bezeugen können. Wie Du schon Richtig feststellst kann man nur Zeuge sein was man selbst erlebt hat, nicht glaubt oder gehört hat.

    Man ist ja auch kein Jurist, weil es der Schwager ist. Aber ich lese, das ist nicht böse gemeint, Du bist nicht Gerichtserfahren. Lass Dich unterhalten und les weiterhin mit. Aber ein 2, Verfahren im Blog zu eröffnen geht nicht, ich schreibe hier nur über Dinge, die bereits vorbei und gelaufen sind. Strategien und Tatsachen usw die wir noch verwenden, finden hier keinen Platz.
    Das Verfahren dauert noch eine Weile und ich kann Dir doch nicht hier im Blog die einzelnen Punkte im Schreiben auseinandernehmen. Das irst Du in den Anwaltsschreiben die dem Gericht zur Verhandlung vorgelegt werden, finden. Danach dann hier… Bis dahin kannst Du nur die Behauptungen beider Seiten lesen und Dich Fragen wie es wohl in Wirklichkeit war. Irgendwas dazwiscxhen gibt es nicht vor Gericht, wir werden die Wahrheit rausfinden und ein Richter wird sich anhand von tatsachen vor Gericht eine Meinung bilden. Und wenn ich vor gericht dem Gegner paar reinhaue dann werde ich ausgeschlossen von der Verhandlung aber trotzdem wird es dieses Verfahren nicht beeinflussen. Erst Recht nicht meine Beschimpfungen im Blog.

  11. unendliche Geschichte Teil 15

    [...] abschließende Äußerung zu den in Teil 13 und 14 vorgelegten Schriftsätzen. Der Richter hat nun die Kommentare beider Seiten und kann sein [...]

Einen Kommentar mit Link schreiben

Smileys