unendliche Geschichte Teil 15
24. Mai 2008 von dirkUnsere abschließende Äußerung zu den in Teil 13 und 14 vorgelegten Schriftsätzen. Der Richter hat nun die Kommentare beider Seiten und kann sein Urteil fällen. Egal wie es ausfällt, es ist eine einstweilige Verfügung und nicht das Urteil einer Hauptverhandlung. Ziel ist es hier, die Domain vor einem Verkauf zu schützen, bis zu einem Urteil in der Hauptverhandlung.
Zwar sehr lang aber echt lesenswerter Schriftsatz!!!
Das Urteil ist ebenfalls gefällt und wird in den nächsten Tagen als Schriftsatz veröffentlicht. Eine Überraschung kann ich schon mal versprechen, ich war es zumindestens beim Lesen!
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Am 24. Mai 2008 um 09:51 Uhr 1
> Das Urteil ist ebenfalls gefällt und wird in den nächsten Tagen als
> Schriftsatz veröffentlicht. Eine Überraschung kann ich schon mal
> versprechen, ich war es zumindestens beim Lesen!
und wir hat der Richter entschieden?
Am 24. Mai 2008 um 10:22 Uhr 2
Mensch Klaus, warte es ab
. Ich brauch doch keine Blogeinträge schreiben wenn ich vorher alles verrate. Ich bin immer mind. 2 Ereignisse hinterher und habe bisher nie mehr gesagt als ich auch im Blogeintrag schrieb. Sonst könnte ich ja gleich schreiben was ich schon alles gemacht habe und demnächst bei der Gegenseite passiert.
Verstehst Du sicher,oder? Also beschäftige Dich lieber mit dem Schriftsatz als schon mit dem nächsten. Denn eines ist Klar, nach dem Urteil wirst Du wieder viele Fragen haben… denn es wird sich die Frage stellen: “Was nun?” und das werde ich wiederrum nicht gleich verraten können.
Die Gegenseite hat das Urteil unter Umständen noch nicht erhalten und soll auf dem Rechtsweg und nicht über uns Ihre Infos bekommen. Sonst bekomme ich noch Mecker… Ich veröffentliche generell nur Sache deren Frist abgelaufen ist oder deren Zustellung mir bestätigt wurde.
Am 24. Mai 2008 um 12:31 Uhr 3
Woher wisst Ihr das er finanzielle Schwierigkeiten hat oder behauptet Ihr das einfach?
Mir passen sich die anderen Anwälte zu auffällig an eure Argumentation an und verstricken sich damit in Widersprüche. Für mich erscheint es lächerlich das ein Portfoliomanager so eine Domain für “Nichts” bekommt.
Da ich in der Richtung studiere habe ich von Freunden den Link bekommen und werde es weiterhin aufmerksam verfolgen.
Am 24. Mai 2008 um 18:48 Uhr 4
Warum ist der Wert jetzt plötzlich unbestritten? Steht nicht in einem anderen Schreiben von der Gegenpartei, “die angeblich so wertvolle Domain”? Gibt es ein Protokoll über die mündliche Verhandlung?
Am 24. Mai 2008 um 19:34 Uhr 5
@andrea
Wie es um seine finanziellen Verhältnisse steht weiss ich seit Jahren aber auch Aussenstehende könnten es bei Quellen abfragen(wir haben es uns natürlich bestätigen lassen). Daher ist diese Information problemlos zu bekommen.
Trotzdem, kann sich das ja nun mit meiner Domain und meinen Besuchern ändern. Leider hat er schon bei 3 entscheidenten Keywörtern massiv an Position verloren so das er wohl nur auf den Titel schaut und weniger Umsatz macht als wir Schadenersatz bekommen werden. Immerhin hat er auch keinen gut vergüteten Werbevertrag usw usw..also alles ärgerlich. Wir werden ins Leere pfänden aber sicher es versuchen bei Ihm und seinen Partner. Da wir entscheidente Informationn haben, (1 eidestattliche Versicherung und 2 normale Zeugen) das Sie als Partner auftreten und daher in einer GBR handeln(selbst wenn diese nicht angemeldet ist). Kommt es zum Schadenersatz können wir dadurch nicht nur bei Ihm pfänden. Das klärt aber sicher wiederrum ein Gericht.
Ansonsten zu den Widersprüchen, liest man immer mehr und wer die Schriftstücke aufmerksam verfolgt findet viele Punkte. Ganz Lustig war es vorm Richter. Das werden Sie im Hauptverfahren dann zumindestens nicht bestreiten können.
@Domainer
Der Wert wurde von uns im einstweiligen Verfahren vorläufig festgelegt und vom Gegner in der mündlichen Verhandlung bestätigt. Da ging es darum das man laut Gegner 5.000,-EUR verdienen kann (monatlich mit der Domain) und damit die Domain einen entsprechenden Wert hat. Daraufhin kann man natürlich einen Domainwert von 55.000 nicht mehr bestreiten wie bisher.
Dabei ging es um einen Vergleich und wenn es um das Geld bekommen geht, wird der Wert nicht mehr bestritten vom Gegner. Damit war die Bestätigung durch
Protokolle gibt es keine, das kommt dann in der Hauptverhandlung.
Am 25. Mai 2008 um 22:13 Uhr 6
Es gibt doch zwei Möglichkeiten zu Prüfen ob es finanzielle Schwierigkeiten gibt. Erstens bei der Creditreform (CR) : dort gibt es doch einen Punktewert, wie die CR die jeweilige Person einschätz. Der Wert sagt aber nur den Wert aus, was die CR an Informationen Besitzt und diese müssen nicht vollständig und genau/aktuell sein. Also ein Anhaltspunkt aber nicht genau! 2. Gibt es die Schufa, die ist genau da dort fast alles gesammelt wird. Aber um dort an Infos zu kommen muss eine Zustimmung von der Abzufragenden Person vorhanden sein. Ich denke nicht das Ihr da eine bekommen habt. Somit würde ich mit der Aussage “finanzielle Schwierigkeiten” ausfassen! Selbst wenn du es seid Jahren wissen willst, du kannst nicht den aktuellen Stand wissen. Vielleicht hast du was damals mitbekommen, wo ihr zusammen gearbeitet habt aber das ist ja schon über ein Jahr her. Da kann sich vieles ändern und genau werdet ihr es auch nie gewusst haben.
Dann würde mich noch interessieren woher hier wisst, das es ein Spieler sein soll der viel bei Pferdewetten einsetzt. Wer sagt euch das es so ist oder seht Ihr ihn immer beim Buchmacher? Dann seid Ihr ja auch auch Spieler, wenn Ihr ihn seht
.
Nächster Punkt (ja es kommt ein wenig zusammen, da mich einiges etwas unsicher bei euren Aussagen macht): Woher wollt Ihr wissen, was für Verträge von Sandro mit Vermarktern oder Werbepartnern geschlossen wurden? Das ist doch reine Spekulation von Euch!
zum Wert der Domain: Ihr redet immer über den aktuellen angegebenen Wert von 55.000 Euro, aber was war die Domain vor 3 Jahren Wert? Man muss ja auf den Zeitpunkt der Übertragung schauen und nicht auf jetzt. Somit wird der Unterschied von Erbrachter Leistung und Gegenleistung ganz anders dargestellt. In 3 Jahren ändern sich die Domainpreise enorm.
So das solls erstmal für heut gewesen sein. Schönen und guten Start in dei neue Woche.
Am 25. Mai 2008 um 22:43 Uhr 7
Wir sind mit INlife Mitglied in der Creditreform und Schufa
Am 26. Mai 2008 um 01:55 Uhr 8
Na Karla, 1. man kann auch in Erfahrung bringen wer Titel hat und wenn eine Person offene Titel gegen sich hat die er nicht befriedigen kann, steckt in finanziellen Schwierigkeiten. So würdest Du es doch auch sehen? Es gibt noch viel, viel mehr Möglichkeiten Situationen zu erfahren (von deinen 2 abgesehen) und deswegen fassen wir gar nichts aus. Es ist trotzdem unerheblich, denn es geht mit diesem Argument nur darum das die Wahrscheinlichkeit besteht, dass es zu einem Verkauf kommen kann. Wegen mir streicht man es raus aber natürlich haben wir für jeden Satz auch in der Hauptverhandlung mind. einen Beweis oder Zeugen. Vor Gericht hat Sandro Wilhelmy eh selber gesagt das er es sich vorbehalten will zu verkaufen.SCHUFA und CREDITREFOM abzufragen macht in dem Fall wenig Sinn, dort bekommt man keine brauchbaren Informationen für so einen Fall (die sage Dir Bonität ja oder nein, aber nicht bei einem “Nein” das Warum). Mal davon abgesehen für welche Abfrage man nen Einverständnis braucht (man braucht nicht für jede Abfrage ein Einverständnis). Ich weiss ehrlich gesagt nicht wie Du darauf kommst es es die 2 Möglichkeiten gibt, ich würde gerade diese 2 Bespiele nicht als Möglichkeit sehen sondern beim Schuldenregister anfangen und dann die anderen Möglichkeiten die ich nicht alle sagen werde, nutzen.
2. Die Verträge von Vermarktern sieht man nicht aber man kann sehen ob Banner von Vermarkter drauf sind oder nicht. Denk mal etwas Praktisch und schau drauf. Solange kein Vermarkter drauf ist, gibt es keine Vermarktung.
Wenn welche drauf ind, ist es gut.. dann macht er wenigstens nicht zuviel Minus mit unserem Schadenersatz.
3.Zu Pferdewetten: Seine eigene Aussage gewesen vor Zeugen im Büro mal, dass er monatlich bis 400,-EUR dafür, als sein Hobby, ausgibt. Ebenfalls unerheblicher Punkt den Du dir raussuchst, siehe 1..
Man kann auch mit einem Auzug seines Kundenkontos kommen aber sowas ist kein Nachweis weil man an sowas offiziell nicht kommen kann. Aber andere Länder andere Sitten.
Vor 3 Jahren hatte die Domain ebenfalls einen Wert den wir gutachterlich haben festlegen lassen können (Zeitgutachten sind ja nicht ungewöhnlich und kommen z.b bei Immobilien oder Schmuck oft vor), ausserdem gibt es Kaufsummen. Alles im Grunde nachweisbar, was vor Gericht auch erforderlich sein wird und gemacht wird. Immerhin wurde ja der Kauf angezweifelt bzw. der damalige Wert an sich, wie Du in den Schreiben siehst.
Der Richter hat in der mündlichen Verhandlung dazu auch schon was gesagt weil der Gegner mit dem Argument kam das die Domain damals eher weniger Wert war und es erst Jetzt ist. Das wird sicher wieder auftuchen die leier aber darauf muss man halt nur vorbereitet sein.
Ich sehe den Wert übrigens nicht bei 55.000,-EUR sondern die Gutachten. Es geht hier um Einnahmen und nicht nur eine Domain und für mich ist der Wert daher sechstellig und daher streben wir auch einen sechstelligen Streitwert an, bzw. ich. Beim Strafprozess wird es dann ebenfalls entscheident sein wie hoch der Streit wert war, weil das ja in der STrafe erheblich sein wird. Daher ist mir schon Wichtig das wir am Ende ein realistischen Streitwert haben. Der steigt natürlich durch die Änderung des Inhaltes, da es nicht mehr nur um die Domain geht.
Trotzdem sind alle von mir und Dir angesprochenen Punkte unerheblich und vorm Gericht nebensächlich. Er muss glaubhaft seine Inhaberschaft nachweisen.
Wenn jemand ein Auto und den KFZ Brief hat ist er Inahber, wenn er aber als Autoverkäufer für das Fahrzeug zuständig war und es mitgehen ließ wird Er es schwer haben, wenn das Autohaus die Rausgabe verlangt weil es Ihm das Auto nie “geschenkt” hat.
Ich hab hier nicht den geringsten Zweifel das wir irgendwann Recht bekommen, es geht mir nur um den “Schaden” zu minimieren den ich nicht ersetzt bekommen werde. Nicht umsonst müssen wir seine “Vermögenswerte” langsam zusammentragen um diese zu beobachten und vor Verlagerung zu schützen! Ist alles nen Faktor zeit, deswegen können wir uns auch nicht auf dieses Verfahren verlassen und arbeiten mehrgleisig.
Ausserdem wollen wir seinen netten Anwalt auch bei der Auslastung behilflich sein. Viel Grüße daher mal an dieser Stellle an die mitlesende Gegnerschaft. Die könnten auch mal nen Kommentar unter richtigen Namen schreiben, ich würde nicht löschen