unendliche Geschichte Teil 16
27. Mai 2008 von dirkDas Urteil im einstweiligen Verfahren ist gesprochen und begründet! Inhalt und Bedeutung ist eigentlich leicht verständlich geschrieben. Sollte es in Teilen unverständlich sein oder Fragen dazu geben, gerne einen Kommentar. Natürlich bin ich darüber sehr froh, vor allem weil es anders ausgegangen ist als erwartet.
Wir hatten wie bereits geschrieben, Schwierigkeiten die Grundlagen vor Gericht klar zu machen. Der Richter muss sich also nach der Verhandlung etwas informiert haben, was eine Domain, eine IP usw. ist. Auch einiges zum Thema Suchmaschinenoptimierung scheint er gefunden zu haben.
Der Gegner hat nun die Möglichkeit, vor dem Oberlandesgericht in Berufung zu gehen oder das Urteil zu akzeptieren. In letzteren Fall bereiten sich beide Seite auf die Hauptverhandlung, vor dem Landesgericht vor. Diese wird in spätestens 4-5 Monaten stattfinden. Allerdings bin ich nicht zufrieden das der Domaindieb Sandro “Blueworxx” Wilhelmy es dem Sex.com Domaindieb gleich machen kann und die Einnahmen in der Zwischenzeit ausgezahlt bekommt, ich werde wohl einen Versuch starten, dass dieses Geld auf ein Sperrkonto kommt oder seinen Inhalt von meiner Domain verschwindet. Sonst geht es mir wie bei dem Sex.com Fall, wo der Domaindieb zwar zur Haft verurteilt wurde (und nach einer Flucht durch einige Länder verhaftet wurde nach einiger Zeit und 14 Monaten Haft), er sich aber als mittellos erklärte. Ihr werdet Lesen!
Insgesamt zweifel ich nicht daran das es nach dem Landesgericht vor das Oberlandesgericht Dresden geht. Daher kann es noch nen Jahr dauern und die Einnahmen wären verloren, da alle Pfändungen ins Leere laufen würden. Aber das hab ich ja bereits erwähnt und auch das wir deswegen nicht nur diesen einen Weg gehen. Es geht halt nun zum nächsten Schritt, die erste Etappe ist nun vorbei der “Tour de Domain”, durch die Instanzen.
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Am 27. Mai 2008 um 00:26 Uhr 1
Erstmal irgendwie Glückwunsch, versteh aber teilweise nur Bahnhof.
Darf/muss denn nun dein eigener Inhalt wieder drauf?
Wird untersagt die Domain zu verkaufen? Is mir nicht ganz klar!
Am 27. Mai 2008 um 00:28 Uhr 2
1. Sein Inhalt bleibt drauf, das Gericht meint Ihn den Inhaltswechsel nicht untersagen zu können weil es bereits geschehen ist und weil das Gericht auch nicht weiß wie es dies kontrollieren könnte.
2. Ja, er darf die Domain weder verkaufen, noch Übereignen oder aus einen anderen Grund übertragen.
Er darf die Domain maximal “verlieren” loool
Am 27. Mai 2008 um 00:58 Uhr 3
Na das ist doch ein toller Teilerfolg. Herzlichsten Glückwunsch!
Ps: Finde es sehr witzig, dass deine Schreibweise bzw. Ausdrucks weiße bei Erfolgen sachlicher bzw. weniger Emotionsgeladener ist als wenn es negativ für dich läuft. ;-P
Am 27. Mai 2008 um 01:03 Uhr 4
Nein, der Eintrag ist nur schon paar Tage alt (musste OK abwarten) und ich habe ihn 2-3 Mal geändert/liberalisiert. Am Anfang war er wie üblich. Ich kann mich halt nicht verstelllen. Am liebsten würde ich Ihn Teeren, Federn und aus der Stadt an der Anhängerkupplung schleifen. Nur irgendwie hat mir das der Anwalt verboten und Porsche hat keine Anhängerkupplung.
Ich bin nach wie vor sehr Wütend wie so Jemand frei rumlaufen darf!!!!
Aber ich hab nun erstmal keine Angst das er meine Domain verschleudert für seinen pissigen Lebensunterhalt. Früher wurden Dieben sofort die Hand abgehackt!
Besser jetzt so Robbi?
Und für den gegnerischen Anwalt: das war keine verbale Axt sondern ich muss meine treuen Leser zufriedenstellen.
Am 27. Mai 2008 um 01:05 Uhr 5
]:-> … hihihihi
Am 27. Mai 2008 um 10:13 Uhr 6
Erstmal Glückwunsch zu dem Teilerfolg. Jetzt könnte er sie wohl nur löschen und ein Domaingrabber sie wegschnappen (hoffentlich bring ich da jetzt niemanden auf dumme Gedanken
)
Am 27. Mai 2008 um 10:20 Uhr 7
Also das Urteil ist natürlich super formuliert
…Aufgrund der wenigen Beweisunterlagen auf gut entschieden. Tja, wir leben zwar in einem Rechtsstaat wo der Grundsatz “in dubio pro rero” gilt, aber in diesem Fall muss ich sagen: Domaindieb …. ähhm
sorry, Sandro: “in dubio contra rero” 
Am 27. Mai 2008 um 11:13 Uhr 8
@Oliver
Er würde dann aber genau so behandelt werden wie wenn er die Domain verkauft hat. Er macht sich Schadenersatzpflichtig.
@Maria
Es war ja eine mündliche Verhandlung und die Gegner haben eigentlich immer nur die Whoisunterlagen hochgehalten und mit gewedelt. Der Richter hat natürlich ebenfalls bemerkt das es in den mündlichen Aussagen Widersprüche zu den Schriftlichen gab.
Wir hatten uns ja sogar bemüht ein Ende der Sache anzustreben aber das misslang. Der Gegner war vor Gericht äußerst Siegessicher und sah keinen Grund zur Einigung, um so schöner das es Anders kam. Man kann nun eine Tendenz rauslesen und ich hoffe der gegnerische Anwalt bringt seinen Mandanten zur Vernunft und nimmt Kontakt mit meinem Anwalt auf.
Aber vielleicht mag der Anwalt diesen interessanten Fall ja gar nicht beenden.Man lernt ja nie aus… und es besteht ja immerhin eine kleine Chance zu gewinnen. Verlieren kann der Anwalt nicht, entweder es gibt großen Jubel und Bekanntheit oder Geld. Da wäre es mir dann auch egal.
ZU der Begründung kann man sagen, der Richter machte einen sehr umsichtigen Eindruck und ließ sich weder von unseren noch den Argumenten der Gegner leiten und machte sich zu allem ein eigenes Bild. Wenn auch mancher Vergleich … naja..
Am 27. Mai 2008 um 12:46 Uhr 9
Der Richter hat eben keine Argumente gezählt, sondern er hat sie nach seiner Überzeugungskraft gewogen
Am 27. Mai 2008 um 15:15 Uhr 10
Der Richter meinte zur Gegenseite, Sie sollten sich lieber vergleichen. Sonst haben sie jetzt eine Taube auf dem Dach, die Ihnen am Ende nichts nützt wenn Sie gerupft ist.
Ich habe das so interpretiert das er unseren Antrag ablehnt aber am Ende nicht geneigt ist, den anderen zu Glauben.
Nun scheint er es eher so gemeint zu haben das die zwar jetzt die Einnahmen haben aber am Ende weit mehr bezahlen müssen als Sie in der Zwischenzeit verdienen. Der Richter wird auch die Hauptverhandlung führen, sagte er uns.
Am 28. Mai 2008 um 00:10 Uhr 11
@dirk
ich meinte eher dass du dann wohl das nachsehen hast weil die domain weg ist. Klar muss er den schaden ersetzen, aber ob du die domain jemals wieder sehen wirst ist nicht klar!
Am 28. Mai 2008 um 00:45 Uhr 12
Das ist Richtig Oliver, vor allem sehe ich ja bei einem Schadenersatz auch nicht das, was ich sehen sollte.
Es bestünde dann noch eine theoretische Chance die Domain zu kaufen und nach Beendigung einer Klage kann/könnte man sich den Kaufpreis ersetzen zu lassen.
Alles aber graue Theorie. Beim jetzigen Provider des Gegners müsste man die Domain aktiv löschen lassen und damit würde man gegen die Auflage verstossen und 6 Monate in Knast gehen oder Ersatzweise 250.000,-EUR Strafe an den Staat zahlen. Denn eine Verlängerung ist nicht notwendig.
Ich hab im Übrigen damals einige Domains verloren, da der ehemalige Mitarbeiter und jetziger Gegner sich nicht organisieren konnte und mal teure Domains vergaß zu verlängern. So verlor er unter anderem Billigstrom.com z.b., eine teuer eingekaufte Domain(die ich dann hätte für 4.000,-EUR zurückkaufen können). Da gab es nicht nur Eine, alles so nette Sachen die man dann als Arbeitgeber zahlt. Da ja nun aber das Verhältnis auf freier Mitarbeiter sich wandelt, muss man die Frage der Haftung neu prüfen. Er verlor so einige Monate lang, jeden Monat 1-2 Domains bis es mir reichte, neben weiterer kleiner Dinge(Kunde/ein Hotel beschwerte sich weil er 3 Mal zum Termin eingeladen wurde und nicht eine der verabredeten Vorbereitungen getroffen waren und einige Dinge mehr).
Bei Ihm liest es sich dann in der eideststattlichen Versicherung so: “ich nahm keine weiteren Aufträge der Firma INlife an” looool
Am 29. Mai 2008 um 12:47 Uhr 13
So Schade es auch ist, dass es mit uns so doof geendet ist, wünsche ich Dir viel und vor allem schnellen Erfolg in dieser Sache! Verfolge das Hickhack von Beginn an und drück Dir ganz fest die Daumen. Musste einfach mal raus
Am 29. Mai 2008 um 12:51 Uhr 14
Danke Chris! Freut mich ganz besonders von Dir!!!!
Am 29. Mai 2008 um 12:55 Uhr 15
@Chris: Das ist wirklich sehr loyal
Am 29. Mai 2008 um 13:00 Uhr 16
Lach, mag den Dirk ja auch. Netter Typ, stimmts Maria?
Am 29. Mai 2008 um 16:27 Uhr 17
@Chris: Lool! Mein Bruder in “Nett”?
Am 21. Juni 2008 um 00:03 Uhr 18
[...] das Urteil der einstweiligen Verfügung ergangen ist, warten wir aktuell auf die Rechtskräftigkeit (nen Monat nach Urteil). [...]