unendliche Geschichte Teil 17
31. Mai 2008 von dirk Oft stellt das Gericht in einem einstweiligen Verfahren, dass Urteil nur dem Kläger zu. Darum wird es notwendig das unsere Seite dem Gegner Kenntnis gibt von dem Urteil des Gerichtes.
Es könnte sonst behauptet werden das es keine Rechtskraft erlangt hat und die Domain doch verkaufen.
Ebenfalls stellen wir noch einmal unsere Forderung klar. Parallel warten wir auf die Hauptverhandlung in spätestens 4-5 Monaten. Trotzdem geben wir keine Möglichkeit zum verschnaufen und machen straff weiter! Weitere Anträge gehen nächste Woche raus…
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Am 2. Juni 2008 um 10:31 Uhr 1
In Deinem konkreten Fall erhält Sandro’s Anwalt mit Sicherheit eine Ausfertigung der Einstweiligen Verfügung vom Gericht. Schließlich soll Sandro 50% der Kosten übernehmen (stand nach meiner Erinnerung in der EV). Dazu hat Sandro Anspruch auf Zusendung einer Kostenrechnung und einer Ausfertigung der EV.
Am 2. Juni 2008 um 11:34 Uhr 2
Laut Anwalt ist das nicht mit Sicherheit so. Eine Kostennote könnte auch unabhängig vom Urteil zugesendet werden.