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Arrestverfahren

15. Oktober 2008 von dirk

Bei einem Arrestverfahren handelt es sich um ein gerichtliches Sicherungsverfahren wenn man vermutet das der Schuldner Vermögenswerte zur Seite schafft.

Was man nicht alles lernt bei der Arbeit. Diese Woche werde ich so ein Verfahren vielleicht in der Praxis kennenlernen.
Ich bin jedenfalls froh das es, entgegen meiner Vermutung, in Deutschland auch eine Möglichkeit dazu gibt in sehr kurzer Zeit sein Recht zu sichern. So etwas kann notwendig sein wenn ein Schulder kurzfristig ins Ausland übersiedeln möchte.

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