Prozesskostenbeihilfe
15. Januar 2009 von dirk Ein Mitglied vom Homepagemaker hat ein Gedicht auf seiner privaten Homepage veröffentlicht, dass er nicht selber geschrieben, sondern auf einer anderen privaten Homepage “gefunden” hat.
Die Rechteinhaberin hat uns laut Schreiben schon 2005 aufgefordert dieses zu entfernen, was wir nicht taten. Erst nach einem Schreiben vom Anwalt sollen wir der Aufforderung nachgekommen sein. Die entstandenen Gebühren von über 471,-EUR sollen wir nicht bereit gewesen sein zu zahlen und nun wird Prozesskostenbeihilfe beantragt um diese Gebühr bei uns einzuklagen.
Das Amtsgericht bittet uns dahingehend zu äußern. Der Fall ist von 2005. So werden wir uns dem Gericht mal gegenüber äußern….
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Am 15. Januar 2009 um 16:46 Uhr 1
Hää? Wieso wirst du für den Inhalt der Webseiten verantwortlich gemacht?
Am 15. Januar 2009 um 17:56 Uhr 2
Weil wir es hosten und wenn wir nicht reagieren, zum Mitstörer würden. In dem Moment wo wir Kenntnis erhalten müssen wir reagieren, sonst machen wir uns den Inhalt im Grunde zu eigen.