Wechsel vom Ausbildungsbetrieb
23. März 2009 von dirk Aus aktuellem Anlass habe ich heute mit IHK und anderen Stellen, zum Thema “Wechsel vom Ausbildungsbetrieb” telefoniert. Das ist nun gar nicht so einfach und es gibt einige Fallen. So wusste ich nicht, dass ein Ausbildungsbetrieb seinen ehemaligen Auszubildenden auf Schadenersatz verklagen kann.
Dieses ist möglich, wenn dieser nicht aus wichtigem Grund kündigen kann, es keinen Aufhebungsvertrag gibt und man seine Lehre in einen anderen Betrieb weiterführt mit dem gleichen Ausbildungsziel. Immerhin investiert der Betrieb anfangs in einen Auszubildenden und damit man nicht nach Lust und Laune wechselt, gibt es wohl diese Möglichkeit.
Weiterhin wird von Seitens der IHK erwartet das der Auszubildende seinen Ausbildungsbetreib eine Art Abmahnung sendet bzw. ein Gespräch führt, in dem er darauf hinweist mit welchen Punkten seiner Ausbildung/Ausbildungsbetrieb/Sonstiges er nicht zufrieden ist und seinen Wechsel ankündigt, sollte der Mangel nicht beseitigt werden. Genau wie es ein Ausbildungsbetreib bei seinem Auszubildenden machen muss, bevor er ihn kündigt.
Ein spannendes Verfahren also insgesamt und gar nicht so ohne Fallstricke. Weiterhin liest sich so ein Wechsel auch nicht besonders im Lebenslauf, man sollte also nur wechseln wenn es nicht mehr auszuhalten ist. Einfach nur was besseres gefunden reicht nicht und liest sich für jeden Personaler in der Zukunft schlecht. Man wird später gefragt warum man nicht durchgezogen hat und auch entsprechend negativ eingestuft.
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Am 23. März 2009 um 17:45 Uhr 1
wer will denn wechseln? kann mir gar nicht vorstellen das es woanders “besser” sein soll.
seinen chef kann man sich eh nicht aussuchen
Am 23. März 2009 um 17:57 Uhr 2
Also es möchte keiner gehen, sondern Jemand kommen. Sorry für den missverständlichen Beitrag *g*. Ich bin Betriebsblind…
Noch ist aber nichts entschieden, ich bin gerade in der Informationsphase.
Am 23. März 2009 um 18:04 Uhr 3
wer will denn kommen? kann ich mir ja gleich gar nicht vorstellen
Am 23. März 2009 um 18:16 Uhr 4
Am 24. März 2009 um 16:29 Uhr 5
Scheinst das ganze ja mit etwas Aufregung geschrieben zu haben
“es gibt einige Fallen.” und “Ausbildungsbetreib ” …. Da bin ich ja gespannt um wen es sich handelt bzw. welche Argumente die Person mitbringt das Dich das so nervös macht
Am 24. März 2009 um 16:36 Uhr 6
Das klingt doch stark nach ner neuen Auszubildenden …
Am 25. März 2009 um 10:53 Uhr 7
@Roberto
Ja, meinte auch Fallen.. denn wenn der Lehrling ordentlich kündigt und den Ausbildungsbetrieb wechselt, würd ich es schon Falle nennen, wenn sich dieser Schadenersatzpflichtig damit macht.
Um wen es sich handelt ist gar nicht interessant, da eh nicht bekannt. Es geht hier eher um die Tatsache.
@Anton
In paar Wochen werden wir sehen, man muss den alten Ausbildungsbetreib die Chance lassen, seine Mängel abzustellen. Wir stehen erst einmal nur bereit…
Am 1. März 2010 um 19:15 Uhr 8
[...] genau vor einem Jahr hatten wir übrigens schon mal die gleiche Überschrift
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