raumduft

Nervig

4. April 2009 von dirk

Ich hab kein Bock mehr auf blöde Nachrichten und deshalb verzichte ich bei der Mehrzahl unserer Seiten, zukünftig auf ein korrektes Impressum. Unterträglich.. daher ist unser Kontaktformular zukünftig nur noch ein Bild und nicht funktionsfähig…

Die Fragen sind alle völlig unerheblich ala.. ich ziehe um nach soundso.. bitte senden Sie mir ein Angebot… nur weil man nicht die Seite benutzen will oder kann.

Wer abmahnen will.. dies ist der Tipp.. ich send gerne ne Liste zu.

Ähnliche Beiträge:

  1. Fragezeichen zu Adwords
  2. Domainlisten und ihre Eigenarten
  3. Abmahnung Vorlage
  4. Arbeit und Auftrag fürs Wochenende…

5 Reaktionen zu “Nervig”

  1. Nico

    Ich dachte immer, es sind keine grafischen Impressums (oder heisst es Impressen) rechtlich erlaubt? Aber im Abmahnland Nr. 1 ist ohnehin jede Abmahnung nur eine Frage der Zeit.

  2. Olaf

    @Nico:
    > Ich dachte immer, es sind keine grafischen Impressums (oder heisst es Impressen) rechtlich erlaubt

    Nicht ganz: http://www.schloebe.de/artikel/gesetz-impressum-als-grafik/

    Mein Impressum ist seit Jahren grafisch: http://www.dynamicdrive.de/impressum.html
    Bei mir steht gleich die Adresse vom RA mit drin, damit z.B. Abmahner wissen, mit wem sie es zu tun haben ;-).

    Wir haben folgendes Problem mit dem Impressum: Leute rufen außerhalb unserer Hotline- Zeiten für Endkunden (Mo-Fr 8-18 Uhr) auf der Telefonnummer im Impressum an. Da ist oft, auch am WE, noch jemand erreichbar, und wird durch die Anrufe genervt. Ich prüfe deshalb gerade, ob ins Impressum auch eine 0900- Nummer darf. Wenn dann jemand am WE nervt, dann bekommen wir das wenigsten bezahlt.

    Das Problem für Abmahner ist auch:
    Abmahnen kann (mit Einschränkungen) nur ein Wettbewerber (also ein Kollege). Der wäre nach so einer Aktion in der Szene voll unten durch (ganz abgesehen davon, ob er den Rechtsstreit gewinnen würde). Deshalb wird das kaum passieren.

  3. dirk

    Grafisches Impressum ist schon deswegen nicht gestattet da es nicht barrierefrei ist. Nach dem Teledienstgesetz dürfte es grafisch sein.

    Ansonsten heisst es wirklich Impressen. Olaf, spar Dir die 0900 Nummer, sieht nicht gut aus. Du musst nicht erreichbar sein. Mach einfach ein Tonband (musst nicht abhören) unter der Nummer oder geh nicht ran (bzw. kein Endgerät anschließen).

    Noch ein größeres Problem haben Impressenabmahner weil die Gebührenerhebung mittlerweile beschränkt ist und man weit unter den Selbstkostenpreis bei Anwälten kommt, geschweige denn was verdient als Anwalt oder mit/am Anwalt.

    Richter enztscheiden aber auch immer mehr mit Blick auf die Realtität und nicht nur nach der unausgereiften Rechtslage.

  4. Olaf

    @Dirk:
    > Grafisches Impressum ist schon deswegen nicht gestattet da es nicht barrierefrei ist.

    Wenn Du Dich für eine Behörde hältst (z.B. “Bundes- Stromvergleich- Amt” ;-) ), dann mußt Du Deine Seiten natürlich wegen gesetzlicher Vorgaben barrierefrei bauen.

    Ich halte mich nicht für eine Behörde. Das Gesetz zur Barrierefreiheit ist deshalb auf mich nicht anwendbar (http://bundesrecht.juris.de/bitv/, besonders §1 http://bundesrecht.juris.de/bitv/__1.html).

    Wenn mich also jemand wegen Grafik als Impressum abmahnt, bekommt er eine negative Feststellungsklage als Antwort.

  5. dirk

    Na gut.. stimmt.. bisher nur Behörden..aber wart mal 8 Monate ;-) dann sind alle gewerblichen dran…

Einen Kommentar mit Link schreiben

Smileys