Vorstandshaftung
7. Mai 2009 von dirkGestern hat sich der Aufsichtsrat getroffen und es wurde beschlossen, das nächste Mal Essen zu gehen. Na gut, nicht nur das… aber immerhin.
Interessant war, dass der Gesetzgeber den Aufsichtsrat neuerdings in die Haftung nimmt. Da geht natürlich keiner mehr in den Aufsichtsrat einer AG, denn irgendwas kann ja immer… Aber auch dafür gibt es nun eine Versicherung und damit ist alles beim Alten, nur dass die Aktiongesellschaft nun noch mehr Kosten durch die deutsche Bürokratie hat. Hauptsache, man hat etwas gemacht, das die Leute beruhigt.
In unserem Fall werden wir betreiben, dass es nahezu keinerlei Risiken gibt, denn für die jeweiligen Unternehmungen sind weitgehend Dritte verantwortlich. Wir haben natürlich immer noch genug Haftungsrisiko, aber das wird nun von Steuerberater und Anwalt gegen Kosten geklärt.
Der Kalkulationsfaktor für Kapitalgesellschaften ist enorm, eh man da was verdient. Geht gar nicht…
Ähnliche Beiträge:
- endliche Geschichte
- INLIFE Aktiengesellschaft
- Juristen
- Mandantenseminar
- Surfen im Internet-Simulator …


