Recherchekosten
2. Juni 2009 von dirk Beim Homepagemaker wurde uns eine Markenrechtsverletzung mitgeteilt, auf Grund dessen wir einen Benutzernamen sofort geändert haben. Im gleichen Zuge lag eine Rechnung der Firma über 350,-EUR für Recherchekosten des Domaininhabers(also uns) bei.
Auf der fraglichen Seite des Verletzters war ein korrektes und komplettes Impressum, wie auch auf unserer Hauptdomain. Selbst wenn das Recht der Kostenerstattung bestehen würde, würde ein Richter sich natürlich fragen wie ein Firmenmitarbeiter auf diesen Kostensatz kommt. Denn die 10 Minuten hat nicht einmal ein Anwalt recherchiert, sondern die Firma selber. Natürlich tragen wir keinerlei Kosten und tun nur unsere Pflicht, unverzüglich zu reagieren und die Störung zu beseitigen.
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Am 7. Februar 2012 um 20:22 Uhr 1
hallo dirk,
kannst du mir einen rechtsanwalt in dresden für markenrecht empfehlen?
werde wohl demnächst abgemahnt.
erklär ich dir gern per pm.
grüße lars