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Abmahnwelle für Onlineshops

27. August 2009 von dirk

Aktuell gibt es wieder eine Abmahnwelle! Grund: Noch immer verwechseln Shopbetreiber gesetzliche Angaben rund um das Rückgaberecht. So sind 4 Wochen kein Monat (Ebay) und daher kann ein solchen falschen Rückgaberecht abgemahnt werden. Das gleiche gilt übrigens für 14 Tage und 2 Wochen.

Der Abmahner ist der Anwalt des immer gleichen Shopbetreiber. Der hat Extra alles in seinem Onlineshop gepackt um Wettbewerber für Alles zu sein.

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