Enteignung durch die DENIC
7. September 2009 von dirkTOP-Domaininhaber unter der deutschen TLD .de müssen sich auf Einteignung ihrer Domain einstellen. Die DENIC setzt eine Art Disput auf jede Domain, die bei der ICCAN als Domainendung beantragt wird.
Unternehmen bietet sich ab sofort die Möglichkeit, eine eigene Top-Level-Domain nach dem Muster .de oder .com zu beantragen. Getroffen hat es schon den Inhaber der Domain Museum.de und Travel.de, da z.B. die gTLD .museum beantragt wurde. Die DENIC begründete dies auf dem Domainvermarkterforum mit technischen Schwierigkeiten.
Man kann die Domain dann als weder veräußern noch einen Inhaberwechsel mehr machen. Es empfehlen sich 2 Wege: Sobald eine GTLD beantragt ist verklagt man den Antragsteller und macht ihn finanziell müde. Gleichzeitig gründet man schnell ein Unternehmen und macht dieses zum Domaininhaber. Firmen als juristische Personen kann man jederzeit verkaufen und so muss die DENIC keinem neuen Vertragspartner zustimmen und hat dann auch kein Problem mehr mit einem Betreiberwechsel.
Die Domain lässt sich auch vererben, allerdings wird das ein mühsamer Weg.
Die Denic spielt sich hier wieder mal auf und kümmert sich meiner Meinung nach wenig um die Problemlösung. Der Druck auf die DENIC durch die Politik und Lobbyisten ist zu gering. Immer wieder erleben wir solche Schauergeschichten, Das sollte den Staat mal überlegen lassen die Betreuung der TLD .de neu auszuschreiben.
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