geschütztes Warenzeichen
26. September 2009 von dirkMan kann auch mit der Post positive Erfahrungen machen. Ihr geschütztes Warenzeichen wollten wir für ein Projekt verwenden, uns wurde zwar gesagt das es keine Ausnahmegenehmigungen bisher gab aber wir probierten es trotzdem. Prompt haben wie diese mit dem Hinweis erhalten:“….ist eine genehmigte Sonderform und sollte eine Ausnahmeregelung bleiben…..”. Danke dafür!
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