ordentliche Rechnung
7. April 2010 von dirk Wen man eine Ware kauft muss man nicht unbedingt immer eine ordentliche Rechnung erwarten können. Aktuell akzeptiert unser Finanzamt nur zertifizierte Rechnungen Online oder eben die Original Papierrechnung. Eine normale PDF Rechnung zum selbst ausdrucken reicht nicht. Einige Lieferanten haben damit noch Schwierigkeiten aber die sind lösbar.
Wissend um das Problem sagen wir jedem Lieferanten: Rechnung im Original bitte der Lieferung beilegen! Sollte man erwarten aber wir schreiben es trotzdem immer dazu. Ein lokaler Lieferant von technischen Zubehör schaffte in seinen Lieferbedingen mitzuteilen das er immer eine Rechnung der Lieferung beilegt, bei der Bestellung haben wir in einem Kommentar um Beilegung der Rechnung gebeten und damit sollte das alles klappen.
Diesmal nicht, der Lieferant sendete eine nicht zertifizierte Rechnung per Mail nach und weigerte sich danach uns eine ordentliche Rechnung zukommen zu lassen. Super… packen wir halt die Elefanten für die Maus wieder aus. *nerv*
Ich versteh nicht wie man wegen solch einen Mist seine Reputation im Onlinebereich riskiert. Ich habe auch keine Lust die Ware zurück zusenden, da wir diese verbaut haben. So haben wir die Zahlungsmethode Paypal mal als Kunde genutzt und einen Streitfall aufgerufen. .. was für ein Käse..
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Am 7. April 2010 um 18:29 Uhr 1
Was machst Du denn fuer ein Aufstand?
Kannst Du nicht zahlen?
A) die rg musst Du bezahlen, mindestens ohne USt.
B) wie soll ein Finanzamt eine ausgedruckte PDF Rechnung von einer Originalen unterscheiden?
Verstehe Dich nicht. Finde dies nicht sehr fair von Dir.
Am 8. April 2010 um 15:33 Uhr 2
Hmm Mhh hast du den Beitrag gelesen? Weil anscheinend nicht oO
Am 9. April 2010 um 00:16 Uhr 3
Mhh
Ich denke für diese grundlegenden Fragen steht Dir dein Steuerberater zur Verfügung. Das habe ich mich vor 2 Jahren auch gefragt und raus gefunden.
Wie kannst Du mir sagen was ich muss und auf der anderen Seite fragen wie die Sache funktioniert? Begebe Dich einfach auf die Suche nach der Antwort zu folgender Frage: Was passiert wenn das Finanzamt deine vorgelegten Rechnungen nicht akzeptiert und unter welchen Umständen, mit welchen Konsequenzen kann das passieren?
Dann hast Du die Antwort warum ich mich bei einer dreistelligen Anzahl von Rechnungen monatlich, auf solche Sachen nicht mehr einlasse.
Am 9. April 2010 um 19:49 Uhr 4
Oh, und wie macht die DIRK AG es mit den Adwords-Rechnungen von der Fa. Google!?
Lustig auch, wie du auf b) nicht eingehst.
Am 9. April 2010 um 20:39 Uhr 5
Sorry aber habt ihr keinen Steuerberater? Das Finanzamt hat ganz klare Anforderungen für Frage B und zwar: Sie kann es nicht unterscheiden aber wenn Sie den Unterschied merkt gibt es eine Strafanzeige und bekommt garantiert eine Tiefenprüfung. Die Frage kann auch lauten, wie merkt das Finanzamt wenn man ausländische Einnahmen nicht angibt? Merkt es evtl. nicht..aber wenn…
Denn die Rechnung muss keine Unterschrift haben und sobald diese im gefalzten Zustand vorliegt ist diese vorerst ausreichend und glaubwürdig. Also falzen reicht und schon brauch man sich nur nicht bei dieser Straftat erwischen lassen. Möchtest Du so verfahren? Viel Spass!
Zu deiner Adwordsfrage, Google versendet keine Rechnungen, diese sind auf dem Server jederzeit im Original abrufbar und damit entsprechend den Regeln des deutschen Finanzamtes. Nächste Frage?
Ich stelle mi tatsächlich die Frage wie ihr arbeitet. Es gibt ganz klare Regeln wie die Rechnungen “hinterlegt” werden dürfen, wenn diese nicht im Original vorliegen. Entweder habt ihr weniger als 100 Rechnungen im Jahr, ein Ein-Mann Steuerbüro oder kein Gewerbe.
Am 9. April 2010 um 21:10 Uhr 6
[...] Dieses Thema ist nun zu aller Zufriedenheit erledigt. Respekt für diese Reaktion: [...]
Am 10. April 2010 um 06:55 Uhr 7
Du erzählst Geschichten.
Das Finanzamt unterscheidet weder nach Unternehmensgröße noch nach der Anzahl der Eingangrechnungen. Auch unterscheidet das Finanzamt nicht die elektr. Art der Übermittlung (E-Mail oder Hinterlegung).
Dem Finanzamt ist die Rechnung nur im Hinblick der USt. nicht egal. Und das mit der Strafanzeige vom Finanzamt ist genauso bullshit: die betreffende Rechnung würde nur bei der USt nicht anerkannt werden.
Aber Du bist ja mit Deinem Steuerberater gut beraten ‘grins’.
Am 10. April 2010 um 13:34 Uhr 8
looool
Wer sagt das Finanzamt würde dies nach Größe unterscheiden??? Nur wenn Du 100 Rechnungen im Jahr hast ist es Wurst wenn das Amt mal meint das 10% nicht in Ordnung erscheinen und dein StB wird dir nicht auf den Sack gehen das lieber gleich ordentlich zu führen. Dann setzt Du dich notfalls einen Tag ans Telefon und klärst das, bei 6.000 Rechnungen ist das ein wenig anders, da schafft man das nicht und zahlt erst mal nach, setzt Wochen oder gar Monate eine bezahlte Kraft dran alles zu klären.
Wer sagt auch das Finanzamt unterscheidet zwischen Mail und Hinterlegung? Wenn Du deine RE per Mail versendest dann ist das dem Amt egal, kannst zusätzlich dem Kunden zukommen lassen wie Du willst. Hauptsache die Rechnung ist zertifiziert wenn Du diese ausschließlich per Mail versendest und nicht hinterlegst. Wenn deine Rechnung nicht zertifiziert ist und diese per Mail sendest dann muss diese nicht akzeptiert werden. Das Amt kann die UST streichen und den Nachweis der Zahlung fordern.
Die betreffende RE würde nur unter dem Umstand nur bei der UST nicht anerkannt wenn Du eine Zahlung z.B. durch einen Kontoauszug nachweisen kannst. Ich glaub Du hast mal eben irgendwo angerufen und Dir alles halb erklären lassen. Genau wie Du von mir nicht getroffene Aussagen zu einer Tatsachenbehauptung drehst, wirst Du wohl auch die RE Sache behandeln. Les was von mir geschreiben steht und nur das ist Tatsache, nicht was Du dahinter vermutest.
Fakt ist:
-man hat ein Recht auf eine Rechnung
-die Rechnung muss in der von Finanzamt akzeptierten Form sein
-du möchtest dem Amt unterstellen das es nichts merkt und und meinst das man dies also auch ausnutzen sollte
-du vergisst das es nicht darum geht wie man sich durchmogelt sondern wie es korrekt ist
-man hat kein Anrecht auf eine Papierrechnung aber sollte es eine Onlinerechnung geben – muss Sie die Anforderungen erfüllen, so das diese im Original hinterlegt sind, entweder auf einem Server beim Rechnungssteller/Dritten in bestimmter Form oder durch Zertifizierung (was ja nur eine Versiegelung ist) durch einen Drittanbieter
-bisher gab es da noch wenig Ärger aber in 2-3 Jahren ist zu erwarten das einige Nachforderungen kommen werden
-2009 hab ich dazu schon einen Blogeintrag geschrieben, damals konnte das Amt mir die Erfüllung ihrer Anforderungen nicht einmal erklären-das juckt die aber in 3 Jahren nicht mehr-als Unternehmer musst Du dich kümmern-piept mich ebenfalls an-ist aber so
-es geht hier nicht um Rechnungen nach USTG, sondern um alle
-es geht hier übrigens um ein gesetz das seit 1.1.07 gilt-wenn auch mit 12 monatiger übergangsfrist
http://cdl.niedersachsen.de/blob/images/C4177951_L20.pdf
http://cdl.niedersachsen.de/blob/images/C4175608_L20.pdf
Am 10. April 2010 um 15:15 Uhr 9
Nur weil Du viel schreibst, werden Deine Aussagen nicht besser und fundierter.
Du kennst meine Meinung zu Deinem beschriebenen Verhalten im anfänglichen Blogbeitrag. Meine Meinung hat sich mit Deinen Statements nur noch deutlicher verfästigt.
Am 10. April 2010 um 18:16 Uhr 10
Ich gebs auf. Hast Recht. Geb die Rechnungen weiter so ab und druck, deinen Rechnungen aus und geb Sie als Originale ab. Mir doch Wurst..
Mein Verhalten hat nichts mit deinen falschen Aussagen zu einer korrekten Rechnungslegung zu tun. Mein Verhalten ist halt das Verhalten was mich zum Ziel führt…zu meiner Rechnung.
Wenn Du wirklich über etwas reden willst geh aus der Anonymität raus und werd konkret. Mehr als die Verlinkung kann ich Dir nicht anbieten, da steht ja deutlich drin wie es aussehen muss. Schönes Wochenende…
Am 10. April 2010 um 22:01 Uhr 11
Wie schon geschrieben geht es hier rein um die USt. U nicht um eine Befreiung zur Zahlung d gesamten Rechnung. Genau das sagen Deine Links aus.
Am 11. April 2010 um 10:59 Uhr 12
Nö, es geht darum in welcher Form eine Rechnung gültig ist.
Deine Anmerkung:
A) die rg musst Du bezahlen, mindestens ohne USt.
B) wie soll ein Finanzamt eine ausgedruckte PDF Rechnung von einer Originalen unterscheiden?
Zu a=Nö, ich zahle nix wenn ich keine gültige Rechnung habe-gebe dann maximal irgendwann die Ware/Dienstleistung zurück und b, hatten wir oben geklärt.. und dazu hast ja nun nichts mehr gesagt und zeigt ja das nun immer versuchst abzulenken. Um diese 2 Punkte geht es. Du darfst ohne gültige Rechnung übrigens keine Ust. zahlen, da diese sonst unter Umständen ein 2. Mal abführst an das Amt. Jetzt rate mal wie es dazu kommen kann…
Am 11. April 2010 um 15:09 Uhr 13
Deine Zeilen sagen alles über einen Geschäftspartner aus. Deine Partner, Lieferanten u Kunden werden Deine Zeilen richtig lesen.
Am 12. April 2010 um 17:31 Uhr 14
Ja, war es das? Was ist denn nun mit deinen Falschaussagen und Behauptungen? Du willst immer wenn was widerlegt ist ablenken und kommst mit etwas Neuem. Vielleicht solltest Du mal schreiben wer Du bist damit dein Finanzamt und die Leute die Dir deine Rechnungen bezahlen mal lesen wie Du arbeitest. Immerhin erwartet die ja Ärger bei einer Querprüfung.
Ich bin offen gegenüber Geschäftspartner und die Wissen das ich genau verfahre wie es ein Unternehmer erwartet und auch selber leistet. Ordentliche Rechnung=ordentliche Lieferung=ordentliche Bezahlung, ansonsten Rückabwicklung.
Am 12. April 2010 um 18:02 Uhr 15
Mensch hier is ja einer ganz schön am rumstänkern und das ganze anonym. großes tennis
Am 12. April 2010 um 22:16 Uhr 16
“Zu deiner Adwordsfrage, Google versendet keine Rechnungen, diese sind auf dem Server jederzeit im Original abrufbar und damit entsprechend den Regeln des deutschen Finanzamtes.”
Das steht im Gesetz aber anders:
Bei einer auf elektronischem Weg übermittelten Rechnung müssen die Echtheit der Herkunft und die Unversehrtheit des Inhalts gewährleistet sein durch
1. eine qualifizierte elektronische Signatur
2. elektronischen Datenaustausch (EDI) nach Artikel 2 der Empfehlung 94/820/EG der Kommission vom 19. Oktober 1994
Beides trifft bei Google nicht zu.
Am 13. April 2010 um 10:08 Uhr 17
Dirk ist doch Geschäftsmann selbst und weiß, dass er mit seiner Kernaussage: er bezahlt die Rechnung nur, wenn diese im original vorliegt – auf dem Holzweg ist. Dirk hätte das recht die Umsatzsteuer abzuziehen und erst mit einer original-Rechnung zu überweisen. Die gesamte Rechnung zurück zuhalten ist nicht ok. Bei einem etwaigen Gerichtsverfahren würde Dirk in die Schranken gewiesen werden. Im übrigen kam diese FA-Vorgabe zu stande, aufgrund von Dreiecksgeschäften innderhalb der EU micht Nicht-Original-Rechnungen.
Am 13. April 2010 um 18:25 Uhr 18
@Ben
Vielleicht sieht es jedes Amt anders. Im Finanzamt Dresden2 wurde mir das abgesegnet. Ich hab für 2-3, für mich unsichere Sachen nachgefragt. Da ich diese Rechnung nicht manipulieren kann und diese nachprüfbar im Original jederzeit vorliegt würde denen das reichen. Hast Du eine gegenteilige Aussage bekommen und was machst Du? Vielleicht auch welches FA das war..
@Klaus Ja Klaus, hast Du Recht. Ich habe ja die Rechnungssumme auch nur eingefroren, auf Dauer wäre das nicht gegangen. Ich hätte ohne UST bezahlen müssen oder die Ware dann zurückgeben. Hätte ich mich geweigert zu zahlen oder die Ware zurück zu geben dann wäre die Sache eindeutig und ich hätte die Nettosumme zahlen müssen.
In dem Fall habe ich den Verkäufer halt aufgefordert mir eine ordentliche Rechnung zu stellen und als Druckmittel die RE auf Eis gelegt. Das ist schon grau, kann ich nicht bestreiten.
Am 14. April 2010 um 08:28 Uhr 19
@Dirk,
jetzt kommst du doch langsam auf den Punkt. Du hast eine INFO von EINER Bearbeiterin, von mir aus auch 2 oder 3 Bearbeiterinnen, aber es noch lange nicht das gesamte Finanzamt.
Und was bitte heißt abgesegnet, hast du es schriftlich? Und selbst wenn, was außergewöhnlich wäre, hätte dies im Ernstfall NULL Wert.
Und noch was. Wie oft hast du denn schon von VERSCHIEDENEN Bearbeiterinnen, komplett VERSCHIEDENE Antworten bekommen?
Am 14. April 2010 um 08:30 Uhr 20
Und ja, es gibt auf dt. Finanzämtern auch durchaus männliche Bearbeiter.
Am 17. April 2010 um 20:45 Uhr 21
Mensch TM, wollt mich eigentlich nur nach dem Urlaub äußern aber jede nicht zugesichterte Mitteilung vom Amt ist natürlich nicht amtlich. Wir stellen eine kostenpflichtige Anfrage beim Amt und gegen Geld bekommt man das dann schriftlich. Weitere Fragen gerne sammeln, nächste Woche Donnerstag lass ich mich dann gern wieder ärgern. Jetzt geh ich erst mal einen Drink an der Bar holen, steig damit in mein Cabrio und fahr zur Pacha Party. Natürlich erst nach der Liveübertragung vom DSDS Finale. Schönes Wochenende!