Wärmegewitter knicken Bäume ab…
20. Juli 2010 von dirk
Dem Wärmegewitter der letzten Tage vielen auf unserem Grundstück einige halben Bäume bzw. Äste zum Opfer. Vom Nachbargrundstück knallte ein Ast auf unser Grundstück, zum Glück parkte da kein Auto.
Nun nehmen wir das zum Anlass mal eine Bestandsaufnahme zu machen. Wir haben einige kleine Bäumchen und Sträucher auf dem Grundstück die wild wuchsen. Ein Kirschbaum der krank ist und keine Früchte mehr trägt, sowie 2-3 starke, hohe Bäume die zum Teil Licht nehmen aber auch das Haus bedrohen. Wir werden schauen was wir wie beschneiden oder fällen dürfen. Immerhin wollen wir das Grundstück pflegen und auch geordnet schöne Bäume mal pflanzen. Das bei behördlichen Vorschriften alles nicht so einfach ist war klar. Der Hinweis: Ach, Obstbäume darf man glaube ich ohne Genehmigung fällen! war dann nicht so. Für alles gibt es Regeln und deswegen lasse ich lieber 20 Mal bei einer Behörde anrufen. In unserem Fall kam dann raus das Obstbäume mit einem Stammumfang ab 60 cm, gemessen in einer Höhe von 1,00 m über dem Erdboden geschützt sind. Liegt der Kronenansatz unter dieser Höhe, so ist der Stammumfang unmittelbar unter dem Kronenansatz maßgebend. es verlassen nun wieder einige Anträge das Haus.
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