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Schutzwürdigkeit von INlife

15. August 2010 von dirk

INLIFE ist im Grunde keine eigene Wortkreation und damit als Wortmarke nicht schutzwürdig. Das Wort ist aus “in” und “life” zusammengesetzt und hat bereits seine Bedeutung “im Leben”. Durch das auftreten im Markt haben wir trotzdem eine gewisse Art Namensschutz erworben.
Es beunruhigt aber das scheinbar immer mehr Titel mit selbigen Namen gibt. So gibt es seit April diesen Jahres die Frauenzeitschrift “INLIFE” welche die Galerie Kaufhof raus gibt. Weiter gibt es einige kleinere Unternehmen die den Begriff im Namen führen und aus Europa kommend tritt eine Versicherung namens “INLIFE” auch auf den deutschen Markt nun auf. Zukünftig werden ich mich diesem Thema mehr widmen und aufpassen das der Name nicht verwässert wird oder in einer Art Rufausbeutung geschehen kann. Im Hinblick darauf das wir in Zukunft mehr unseren eigenen Namen auf den Markt bringen und unseren Außendarstellung überarbeiten.

Es gab auch schon in den letzten Jahren mal Anfragen zur Domain bzw. der Namensführung aber es war alles eher im Gebiet der lächerlichen Anfragen einzuordnen.

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