Auch wir haben sie – eine Teilnehmernummer
23. Dezember 2010 von steffi_p Vor kurzem wurden wir vom Steuerbüro aufgefordert, einen Antrag auf Zuteilung einer Teilnehmernummer zu beantragen.
Nun war die Frage – was ist überhaupt eine Teilnehmernummer?
Da es in der Europäischen Union keine obligatorischen Zollkontrollen mehr gibt, gilt laut dem Mehrwertsteuerpaket 2010 eine Zusammenfassende Meldung (ZM) auch für Dienstleister und ihre innergemeinschaftlichen Leistungen (Dienstleistungen) bzw. innergemeinschaftlichen Lieferung (Waren).
Für die Online-Übermittlung der ZM an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) benötigt man eine Teilnehmernummer, diese ist zwar bereits jeder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer zugeteilt, muss man aber trotzdem noch zusätzlich beantragen.
Die ZM dient zur Kontrolle, ob die vom Inland aus an ausländische Geschäftskunden erbrachten Dienstleistungen korrekt versteuert wurden.
Als Dienstleister ist man nun verpflichtet alle Umsätze, für die der Leistungsempfänger in einem anderen Mitgliedsstaat die Steuer schuldet, quartalsweise zu melden. Dies bedeutet natürlich auch wieder mehr Aufwand für unseren Steuerberater.
Auch intern muss jede Umsatzsteuer-Identifikationsnummer auf ihre Gültigkeit geprüft werden, dazu gibt es vom Bundeszentralamt für Steuern sowohl auch von der Europäischen Union Programme, wo man diese überprüfen lassen kann.
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