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Preisbindung und Markenwert

21. Januar 2012 von dirk

Preisbindung im Handel ist ein alter Hut. Durch den Internetvertrieb hat es dieses Thema aber massiv in den Vordergrund gedrückt. Viele Luxusmarken wünschen gar kein Handel/Vertrieb ihrer Waren im Netz. Auch viele unserer Lieferanten machen Druck und untersagen eine unterschreitung ihrer empfohlenen Preise.

Warum ist das so?

Marken haben Jahre ein Image über Qualität und Beratung aufgebaut. Die Fachhändler haben sich viel Zeit für die Beratung genommen und Kunden umfassend über das Produkt aufgeklärt und damit ein gewisses Vertrauen in die Marke aufgebaut. Es steckt also viel Lohn, Werbebudget und Qualitätsmanagement dahinter.

Nun wünschen die Hersteller nicht das Händler im Netz vom schnellen Vertrieb, ohne grosse Kosten (geringe Werbekosten z.b. über Ebay) oder Lohnkosten (keine Beratung) oder entsprechende Präsentation (präsentative Ausstellungs oder Verkaufsräume, statt nur großer Lagerregalen) die Produkte weit günstiger verkaufen.

So haben wir in unserer Fabrik eine Ausstellung gebaut und präsentieren unsere Waren für Gewerbe und Einzelhändler und bekamen dann von einigen Luxusmarken auch die Genehmigung zum Onlinevertrieb. Doch viele Unternehmen verstehen das Netz einfach nicht, so werden Marken, welche Online nicht verkauft werden sollen, bei Ebay deutlich unter der Preisbindung verramscht. Andere Unternehmen setzen Sonderprodukte auf die bei Ketten wie MC Geiz dann zu deutlich niedrigeren Preisen verkauft werden, ohne das der Endnutzer sehen kann, diese Produkte sind nicht die gleichen Produkte wie im Handel. Hier besteht viel Nachholbedarf und ich freu mich im Februar schon auf die sinnolsen Diskussionen mit Unternehmen auf der Messe Ambiente, die nur den Einzelhandel beliefern darf. Da kann ich dann wieder 300 Produkte bei Ebay raussuchen und vorstellen.
Am Ende lohnt es sich für uns, denn von 8 Unternehmen haben uns 7 mittlerweile eine Vertriebsgenehmigung gestatet und Unternehmen 9, sollte dieses Jahr fällig werden. Vielleicht wurde man da etwas erwachsen, Onlinevertrieb ist kein Teufelszeug, solange die Regeln eingehalten werden und diese müssen überwacht weren. Das funktioniert nicht mit einer Lieferungsverweigerung.

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