Die Sache ist nun geklärt und da muss ich leider einen abgeschlossenen Bericht darüber verfassen.
Vor kurzem erhielten wir ein Schreiben der Kanzlei “Klaka Rechtsanwälte” aus München, in dem wurde uns mitgeteilt das diese Kanzlei die Interessen der Brauereien:
- Augustiner-Bräu Wagner KG
- Hacker-Pschorr Bräu GMBH
- Löwenbräu AG
- Paulaner-Brauerei
- Spaten-Franziskaner-Bräu GmbH
- Staatliches Hofbräuhaus in München
vertreten. Das sind die Münchner Traditionsbrauereien die einen Verein gegründet haben namens „Verein Münchner Brauereien e.V.“ und exklusiv das Oktoberfestbier auf dem Münchner Oktoberfest ausschenken.

Nun wurde weiter mitgeteilt das es eine Wortmarke für den Begriff „Oktoberfestbier“ gibt und Inhaber dieser eingetragenen Wortmarke ist eben dieser Verein. Der Verein bemängelt und mahnt ab das ein Produkt in unserem Shop „Bavarian Oktoberfestbier“ heißt und als solches angeboten und verkauft wird.
Nun kommen Seiten voller Paragraphen und Begründungen und am Ende der Hammer (!!!), die Kostennote mit ca. 1.600,- Euro Gebühren für dieses Schreiben.
Natürlich übergaben wir die Sache zur Prüfung unseren Anwalt, mir war völlig klar, dass die Kanzlei „Klaka“ im Recht ist und es mein Versäumnis war. Ich hätte halt schauen müssen ob Oktoberfestbier eine eingetragen Marke ist, ich wusste nur noch das Oktoberfest es nicht ist und das solche Feste überall stattfinden und ging ohne Prüfung davon aus das sich bei dem Ausschank von Spezialbieren zu solchen Oktoberfesten sicher die Bezeichnung „Oktoberfestbier“ nicht verboten sein wird.
Unser Anwalt holte dann einen kleinen Nachlass raus, der aber dann auch wieder durch seine Kostennote fast vollständig ausgeglichen wurde.
Trotzdem finde ich hätte es im Rahmen bleiben können und die Kosten sind einfach viel zu hoch.
Eine Abmahnung, die eigentlich nur ein Schreiben beinhaltet kann nicht derartig hoch sein. Sicher sind Recherchen dabei aber wie ich googeln konnte war das bisher nicht die einzigste Abmahnung und der Arbeitsaufwand hielt sich in Grenzen. Begründet werden solche Kostenhöhen immer mit der Honorarordnung von Anwälten die sich nach dem Streitwert richten, eine völlige unsinnige, ungerechte Bezahlung von Leistung die hoffentlich bald abgeschafft wird. So was ist ja völlig gegen den Wettbewerb und gegen jedes Empfinden von leistungsgerechter Bezahlung. So werden nur unsinnig Anwälte am Leben erhalten die mit Ihren Fähigkeiten schon längst Taxifahrer sein müssten. Nun, hat nichts mit der hier angesprochenen Kanzlei zu tun, die sehr renommiert sein soll (laut Anwalt) aber ich hatte schon raus gefunden das auf Ihrer Seite Ihr Impressum in einem Frame hatten (das darf nicht sein weil für viele nicht erreichbar) und Ihr Webdesigner gar kein Impressum hatte mit den erforderlichen Angaben.
Ich bin jedenfalls keiner der gleich abmahnt und hab es trotz Wut auch hier gelassen, wer es nötig hat soll es tun, ich finde die werden schon alle mal bestraft mit Ihrer Einstellung.

Ich hoffe es wird einen Sockelbetrag geben der nicht überschritten werden darf bei Kostennoten von Anwälten und deren Abmahnungen zukünftig.
Betonen möchte ich das es wirklich Abmahnanwälte gibt die abzocken, das finde ich in diesem Fall nicht! Die Abmahnung ist absolut berechtigt, ich habe hier einen Fehler begangen und muss dafür auch so bestraft werden aber diese Summen gefährden unseren kleinen Shop und dessen Budget empfindlich und das kann nicht Sinn der Sache sein. Wir waren kurz am überlegen ob wir die Lehrstelle die der Shop dieses Jahr geschaffen hat wieder streichen, aus Kostengründen. Das ist doch aber Wahnsinn!
Jedenfalls werde ich auf der nächsten Braumesse nicht mehr mit den Herren anstoßen mit denen ich letztes Jahr noch gefeiert habe und die uns amüsant fanden und die Oktoberfestzelte können mich auch erstmal.