unendliche Geschichte Teil 32
Samstag, 25. Juli 2009 von dirkIm letzten Teil gab es die Information über den Vergleich. Nun im Grunde die Erklärung und die Zahlen.
Der Vergleich ist im Grunde eine Nullnummer für uns, da selbst finanzierend. Die Kosten des Vergleiches werden durch die Einnahmen der zurückbekommenen Domain getragen, der Gegner verliert die Domain endgültig und wir bekommen sie mit 100%iger Sicherheit. Das sind erst einmal die Hauptargumente für den Vergleich. Das Risiko wäre gewesen:
Wir hätten laut Richter zwar dieses mal gewonnen, hätten aber die Domain sicher nicht bekommen da der Gegener in die nächste Instanz gegangen wäre (ein leichtes, da die Sache rechtlich zu unklar)und so das Urteil nicht hätte rechtskräftig werden können. Das hätte bis zum nächsten Urteil eine Frist von 1-2 Jahre gedauert.
Unser Kostenrisiko für die nächsten Instanz 10.000 bis 20.000,-EUR, beim Gegner 0,-EUR. Im Gegenteil, während wir alles hätten bezahlen müssen wäre die Kriegskasse vom Gegner geschont geblieben, da Anwalt und Gerichtskosten zu 100% vom Staat finanziert werden. Er hätte sogar noch die Einnahmen aus der Domain behalten und damit positiv weiterwirtschaften können. Es wäre für Ihn also im Grunde nur gut gewesen.
So haben wir die Domain im fast gleichen Zeitraum sicher, keine Ausgaben mehr, kein Risiko mehr und verzichten dafür auf Strafverfolgung da ein rechtskräftiges Urteil wegen dem Domaindiebstahl fehlt. Wege für unseren Schadenersatz, für unsere Kostenerstattung und für die Bestrafung sind nun unsere Sache. Oberste Priorität ist ja nun erst einmal gewesen die Domain wieder zu haben.
Diese liegt nun auch bei unserem Anwalt und diese bekommen wir ohne weitere Bedingungen in 3 Jahren übertragen (siehe Countdown). Bei der Übertragung gab es zwar wieder Tricksereien, erst wäre der KK nicht angekommen und dann hätte man nicht gewusst wer den gemacht hat usw.. Na ja.. anders haben wir das auch gar nicht gedacht.
Fakten: 3 Jahre 45% der Einnahmen aus dieser Domain aber mind. 351,-EUR monatlich werden dem Gegner für den Vergleich zugestanden.












































